Schul-Streit

Fekter gegen Ausbau der Tagesbetreuung

18.05.2011

Fekter vermisst in Schmieds Gesetzesentwurf ein Gesamtkonzept.

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© APA / Schlager
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Mängel bei der Budgetplanung, kein Gesamtkonzept - Finanzministerin Maria Fekter (V) erteilt Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) bei der geplanten Gesetzesnovelle zum Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen, deren Begutachtungsfrist am Wochenende ausgelaufen ist, eine klare Abfuhr. Es sei "eine gesamthafte und seriöse Betrachtung des Vorhabens und damit die Zustimmung zu den gegenständlichen Novellen derzeit nicht möglich", heißt es in der Stellungnahme des Finanzministeriums.

Ganztagsplätze aufstocken
Ziel der Gesetzesänderungen ist es, die Zahl der Ganztagsplätze in Schulen bis 2015 von derzeit 105.000 auf 160.000 auszubauen. Gleichzeitig soll eine neue Ausbildung für Freizeitpädagogen geschaffen werden, die sich ausschließlich um die Freizeitgestaltung der Kinder kümmern sollen. Für die Eröffnung einer Gruppe sollen künftig nur noch zwölf statt bisher 15 Anmeldungen - auch aus verschiedenen Schulen - möglich sein. Laut Budgetvereinbarung aus dem Vorjahr stellt der Bund bis 2014 jährlich 80 Mio. Euro für den Ausbau der Plätze zur Verfügung.

"Mangelhaft"
Das Finanzministerium bezeichnet die Darstellung der finanziellen Auswirkungen in der Novelle jedoch als "mangelhaft". Es sei nicht gesichert, dass die Mehrausgaben auch im aktuellen Bundesfinanzrahmen bedeckt sind. Der Rechnungshof (RH) moniert in seiner Stellungnahme ebenfalls, dass es in dem Entwurf "keine Berechnungsgrundlagen für die Mehrkosten" der Maßnahmen gebe. Das Finanzressort warnt gar davor, dass das Geld unter den derzeitigen Bedingungen verpuffen könnte: Mangels Gesamtkonzept "für die Implementierung einer qualitativ wertvollen Tagesbetreuung" mit Lösungen etwa zu Lehrereinsatz und Schulinfrastruktur, sei zu befürchten, "dass den Ausgaben für Einzelmaßnahmen kein gesicherter Mehrwert gegenübersteht".

Aus Sicht des Finanzressorts fehlt außerdem ein vollständiges legistisches Maßnahmenpaket, das klärt, welche Gegenleistungen die Schulerhalter für die Gelder des Bundes erbringen müssen, wie Freizeitpädagogen entlohnt und wie Wirkung und Qualität der neuen Tagesbetreuung gemessen werden soll. Kritik kommt auch an der geplanten Absenkung der Eröffnungszahl von Gruppen von 15 auf 12 Kinder. Diese bedeute per se nicht, dass mehr Kinder betreut werden können, sondern "lediglich eine Verteuerung des status quo".

Streit um Mehrkosten
Gemeinde- und Städtebund sprechen sich in ihren jeweiligen Stellungnahmen zwar für den Ausbau an Plätzen in der Ganztagsbetreuung aus. Allerdings betonen beide, dass sie sich an den Mehrkosten nicht beteiligen wollen. "Solange die geplante Maßnahme einen finanziellen Ausgleich ermöglicht und damit keine zusätzlichen Kostenbelastungen für die Kommunen entstehen, wird dem Entwurf zugestimmt", heißt es von den Städten. Aus Sicht der Gemeinden sind die derzeit vorgesehenen zusätzlichen 320 Mio. Euro bis einschließlich 2014 "nicht ausreichend", dem Entwurf des Unterrichtsministeriums könne aber "nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass den Gemeinden die zusätzlichen Kosten zur Gänze abgegolten werden".

Während AHS- und Pflichtschullehrergewerkschaft die Schaffung des neuen Berufsbilds Freizeitpädagoge begrüßen, wird diese von Städten und Gemeinden in Frage gestellt. Dass diese eingesetzt werden, sei gerade in ländlichen Regionen mangels Auslastung einer oder mehrerer Vollzeitkräfte "nicht anzunehmen", heißt es vom Gemeindebund, der meint, dass am Land auch künftig Lehrer die Freizeitbetreuung durchführen müssen. Dementsprechend sollen diese im neuen Dienstrecht auch dazu verpflichtet werden können. Der Städtebund pocht ebenfalls auf längere Anwesenheit von Lehrern: "Aus heutiger Sicht ist der Ganztagsschulbetrieb mittelfristig gefährdet, wenn im neuen Lehrerdienstrecht nicht eine längere Anwesenheit der LehrerInnen in der Schule zur verpflichtenden Mitarbeit im Ganztagsschulbetrieb verankert wird."

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