Der Gesetzesentwurf zum Thema Vorratsdatenspeicherung sorgt für Aufregung.
Der von Infrastrukturministerin Doris Bures (S) am Freitag in Begutachtung geschickte Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Verstimmung in der ÖVP. Konkreter Vorwurf: Der Abstimmungsprozess sei nicht abgeschlossen, der Entwurf nicht mit dem Koalitionspartner akkordiert. Man sei "äußerst irritiert", hieß es im Innenministerium. Inhaltlich drohe eine Beeinträchtigung der Polizeiarbeit.
"Wir sind davon ausgegangen, das man hier noch mit uns redet", sagte ein Sprecher von Innenministerin Maria Fekter. Bures hatte in einer Aussendung vermeldet, dass der Entwurf über weite Strecken die Zustimmung des Koalitionspartners finde. "Das ist einfach nicht so", so der Fekter-Sprecher.
"Schwerste Bedenken"
Auch im Justizministerium wird
kritisiert, dass der vereinbarte Abstimmungsprozess von Bures nicht
eingehalten worden sei. Dass der vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte
ausgearbeitete Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes jetzt
in Begutachtung geschickt wurde, sei "ein bisschen ein Affront".
Im Innenministerium zweifelt man nach einer ersten Sichtung an der Praktikabilität und hegt "schwerste Bedenken", ob der Entwurf den Bedürfnissen der Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung entspreche. Kritisiert wird vor allem, dass bei einer Strafandrohung unter einem Jahr Haft kein Zugriff auf gespeicherte Daten erfolgen darf. Dies betreffe etwa Stalking oder den Besitz von kinderpornografischem Material. Auch das Justizressort will "keine Rückschritt bei den bisherigen Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung".
Keine Beeinträchtigung der Polizeiarbeit
Bures hat am
Freitagabend ihre Vorgehen beim Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
verteidigt. "Wir haben diesen Entwurf sehr gewissenhaft ausgearbeitet. Dass
wir jetzt in Begutachtung gehen, ist im Verfahren vor dem EuGH sehr
wichtig", erklärte sie in einer Aussendung. Auch die inhaltliche Kritik ließ
sie nicht gelten.
Anders als nun von Innen- und Justizministerium behauptet, bedeute der Entwurf keine Beeinträchtigung der Polizeiarbeit. "Tatsächlich werden durch die Umsetzung der EU-Richtlinie die rechtlich zulässigen Möglichkeiten für Polizei und Justiz erweitert", so Bures. Begleitend müsse aber auch die datenschutzrechtliche Kontrolle erweitert werden.
Sie habe mit Bedacht eine mit acht Wochen außergewöhnlich lange Begutachtungsfrist gewählt. "Die Zeit der Begutachtung ist dazu da, um die Gespräche mit dem Koalitionspartner und mit allen Interessengruppen weiterzuführen. Ich erwarte hier eine rege Beteiligung der Zivilgesellschaft", so Bures.