Humanitäre Gründe sollen künftig im normalen Asyl-Verfahren stärkere Beachtung finden. Die Opposition kritisiert die Fekter-Pläne heftig.
Ein echter Antrag auf humanitäres Bleiberecht entfällt künftig. Das stellt Innenministerin Maria Fekter (V) klar. Humanitäre Gründe für einen Verbleib in Österreich sollen künftig bloß im normalen Asyl-Verfahren stärkere Beachtung finden. Nach Ablehnung wird man aber nicht wie bisher noch einmal mit einer Art Gnadengesuch eine Chance erhalten, im Land zu bleiben: "Der Antragsmarathon ist Geschichte."
Patenschaften sollen kommen
Anders gelagert ist die Sache bei
früheren Fällen, wo im Asylverfahren humanitäre Aspekte noch nicht
berücksichtigt worden sind. Hier gibt das Regierungsprogramm die
Möglichkeit, dass der zuständige Landeshauptmann einen Beirat einsetzt und
dieser dann anhand gewisser Kriterien wie Unbescholtenheit und guter
Integration einen weiteren Aufenthalt im Land ermöglicht. Zusätzlich könnten
Patenschaften zum Einsatz kommen, wo Österreicher den Lebensunterhalt des
mittlerweile gut integrierten Zuwanderers garantieren. Bei Fällen aus der
jüngeren Vergangenheit und in Zukunft wird es diese Möglichkeit nicht mehr
geben.
Streit um Erstaufnahmezentrum
Hart bleibt Fekter, was das dritte
Erstaufnahmezentrum im Süden angeht, auch wenn weder Steiermark noch Kärnten
ein Standort sein wollen. Derzeit gebe es nur eine mäßige Solidarität unter
den Bundesländern und es sei nicht einzusehen, warum Nieder- und
Oberösterreich sowie Wien sich weiter solidarisch zeigen sollten, "wenn sich
die anderen eher entsolidarisieren". Auf die Frage, ob sie das dritte
Aufnahmezentrum neben Traiskirchen und Thalham notfalls auch gegen den
expliziten Willen von Ländern umsetzen will, antwortet die Ministerin
diplomatisch. Sie sei überzeugt, einen Konsens zu erreichen.
Überlasteter VfGH
Keine Garantie gibt es von Fekter, ob
gemäß den Wünschen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) künftig eine Berufung
gegen Bescheide des Asylgerichtshofs bei den geplanten
Landesverwaltungsgerichtshöfen möglich sein soll. Fekter hat aber
grundsätzlich Verständnis für die Bedenken, dass der VfGH dadurch überlastet
werden könnte, dass sich abgewiesene Asylwerber jetzt nur noch an dieses
Höchstgericht wenden können.
"Rot-Weiß-Rot-Card"
Zuwanderung nach Österreich
außerhalb des Asylwesens und des Familienzuzugs wird künftig im Normalfall
nur noch möglich sein, wenn Deutschkenntnisse vorhanden sind. Ein
entsprechender Beleg wird beim Antrag auf die geplante "Rot-Weiß-Rot-Card"
noch im Ausland zu hinterlegen sein. Die weiter bestehende Quote zum
Familiennachzug soll "sehr restriktiv gehandhabt" werden. Es könnte also für
Familienangehörige "unvergleichlich leichter" sein nachzukommen, wenn sich
die Betroffenen mit entsprechenden Kenntnissen über die "Rot-Weiß-Rot-Card"
für eine Einreise bewerben.
Kritik der Opposition
Die Opposition hat die Ankündigung von
Innenministerin Maria Fekter (V), dass es künftig keinen Antrag auf
humanitäres Bleiberecht geben und humanitäre Gründe für einen Verbleib in
Österreich bloß im normalen Asyl-Verfahren stärkere Beachtung finden sollen,
scharf kritisiert. Während die FPÖ eine Einführung des Bleiberechtes "durch
die Hintertür" ortete, verlangte das BZÖ raschere Verfahren, um
ein humanitäres Bleiberecht erst gar nicht notwendig zu machen. Die Grünen
bezeichneten die Ankündigung Fekters als "gefährliche Drohung"
und verwiesen auf ein VfGH-Urteil vom Juni.
Homosexuelle Partnerschaft
Noch keine Entscheidung gefallen ist ,
wie es nun mit der Eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle weitergeht.
Klar ist für die Ministerin allerdings, dass das Projekt an sich umgesetzt
wird. Das Regierungsprogramm sehe vor, diese Frage 2009 zu erledigen: "Das
werden wir machen." Ob sich der auch von der SPÖ verfolgte Wunsch von
Parteichef Josef Pröll (V), die Zeremonie am Standesamt durchzuführen,
umsetzen lässt, beurteilt Fekter angesichts skeptischer Stimmen aus den
VP-Parlamentarier-Reihen nur indirekt: "Ein Gesetz braucht auch eine
Mehrheit im Klub."
Verpflegungsgeld für Zivieldiener anheben
Im Bereich
Zivildienst steht die Ministerin weiter zu ihrem Vorhaben, das
Verpflegungsgeld anzuheben. Gleichzeitig soll es aber auch Sanktionen für
jene geben, die ihre Tätigkeit nicht entsprechend ausüben. Es komme immer
wieder vor, dass sich Personen für ganz gezielte Dienststellen meldeten und
dann die ersten zwei Tage erschienen, dann aber fünf Monate nicht. Hier
könnte es im Extremfall auch dazu kommen, dass Geld zurückverlangt werde.