Fremdenrechtsnovelle

Fekter will schneller abschieben

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Die Innenministerin rüttelt an Abschiebeschutz und Asylstatus, außerdem soll schneller Schubhaft verhängt werden.

ÖVP-Innenministerin Maria Fekter will die Abschiebung von Fremden beschleunigen und ihr Abtauchen in die Illegalität durch verschärfte Schubhaft-Regelungen verhindern. Das kündigte die Ressortchefin bei einem Hintergrundgespräch an, in dessen Rahmen die neue Fremdenrechtsnovelle präsentiert wurde. Die Vorlage enthält auch einige Entschärfungen. So werden Angehörige nicht mehr bestraft, wenn sie ihren Verwandten Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt leisten.

"Sicherstes Land der Welt"
Fekter sieht die Novelle als Teil ihres Projekts, Österreich "zum sichersten Land der Welt" zu machen. Dazu gehöre eben auch ein geregeltes Fremdenrecht. Ausgeschaltet werden soll in erster Linie Missbrauch.

Dublin-Fälle und Folgeanträge
Als besonderes Problem haben sich nach Angaben der Innenministerin und des Leiters des Bundesasylamts Manfred Taucher in den vergangenen Monaten die Dublin-Fälle und Folgeanträge erwiesen. Ersteres meint jene Fälle, wo ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig ist, weil der Asylwerbende nachweislich über dieses Land in die Union eingereist ist. Folgeanträge sind Anträge, die dazu dienen, mittels weiteren Ansuchens eine Abschiebung zumindest herauszuzögern, nachdem die Instanzen bereits negativ entschieden haben.

Abschiebeschutz aufheben
Gerade in diesem Punkt drückt Fekter nun aufs Tempo. Immerhin sind laut Taucher in den ersten fünf Monaten dieses Jahres bereits 600 solcher Folgeanträge aufgetaucht und negativ beschieden worden. Was sich nun ändert ist, dass das Bundesasylamt den faktischen Abschiebeschutz aufheben kann, wenn eine aufrechte Ausweisung besteht. Den Sanktus geben muss dann noch die zweite Instanz, der Asylgerichtshof. Dann kann das Verfahren auch in Abwesenheit des Asylwerbers abgewickelt werden.

Last-Minute-Verfahren
Eingezogen wird auch eine Art Last-Minute-Verfahren. Wird der Folgeantrag innerhalb von zehn Tagen vor der Abschiebung eingebracht, gibt es grundsätzlich keinen Schutz mehr außer in bestimmten subjektiven Ausnahmefällen. Kommt der Antrag zwei Tage vor der Abschiebung, wird nur noch "objektiv" geprüft. Das heißt im Klartext: Es wird abgeschoben, wenn nicht im Herkunftsland z.B. ein Bürgerkrieg ausbricht.

Ausweisung bei Anklage
Mehr Tempo will Fekter zudem bei der Ausweisung straffällig gewordener Asylwerber. Künftig kann schon ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet werden, wenn der Staatsanwalt nur Anklage erhoben hat.

Ausweisung trotz Asylstatus
Auch der bereits erlangte Asylstatus soll nach den Plänen der Innenministerin nicht unbedingt vor Abschiebung schützen. Nach einer Straftat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, soll nämlich ausgewiesen werden können, wenn die Asylgründe nicht mehr vorliegen. Gleiches gilt für subsidiär Schutzberechtigte, also Personen, denen zwar kein Asyl zusteht, die aber aus anderen Gründen nicht abgeschoben werden können.

Schubhaft schneller verhängen
Häufiger angewendet werden dürfte in Zukunft die Schubhaft. Die Tatbestände, deretwegen diese Mittel verhängt werden können, sollen "adaptiert" werden. Was das genau bedeutet, sagte Fekter nicht. Kapazitäten, um mehr Schubhäftlinge aufzunehmen, seien jedenfalls vorhanden, verwies die Ministerin darauf, dass die Zahl der Schubhäftlinge seit 2006 von gut 8.700 auf knapp 5.400 im Vorjahr gesunken sei. Noch dazu ist ja weiter ein großes Schubhaftzentrum geplant. Fekter will es in Leoben errichten, fix ist aber noch nichts: "Ich hätte es gerne in Leoben, aber die Leobener wollen die zusätzlichen Arbeitsplätze noch nicht."

Beschwerden bei Dublin kürzen
Beim Dublin-Verfahren soll eine Beschleunigung erwirkt werden, indem die Beschwerdefrist auf eine Woche reduziert wird. Über das Dublin-Verfahren wurden heuer in den ersten vier Monaten 540 Personen außer Landes gebracht. Im Vergleich dazu: 778 Personen wurden normal abgeschoben, 505 wieder über die Grenze zurückgeschickt. Die größte Gruppe sind aber die freiwilligen Heimkehrer, nämlich rund 1.650 Personen.

Verbleib im Bezirk
Eingeschränkt wird auch der Bewegungsfreiraum für Asylwerber, wenn sie sich noch im Zulassungsverfahren befinden. Sie dürfen sich während der gesamten Prüfung, ob in Österreich ein Asylverfahren durchzuführen ist, nur im zuständigen politischen Bezirk aufhalten. Bisher war diese Beschränkung maximal 20 Tage möglich. Zusätzlich wird eine Meldepflicht eingezogen, wenn sich eine negative Entscheidung im Zulassungsverfahren anbahnt. Gleiches gilt für obdachlose Asylwerber.

Altersfeststellung per Röntgen
Asylmissbrauch betrifft jener Passus, der eine Altersfeststellung per Röntgen vorsieht. Konkret geht es Fekter darum zu verhindern, dass sich Asylwerber mit gefälschten Dokumenten als Jugendliche ausgeben, die ein erleichtertes Verfahren erwarten dürfen. Verschärft wird zudem die Mitwirkungspflicht des Fremden etwa bei der Beschaffung von Dokumenten.

Daueraufenthalt für Subsidiäre
Einige Passagen des Fremdenrechtspaketes bringen freilich auch Erleichterungen für bestimmte Gruppen. So können subsidiär Schutzberechtigte nach fünf Jahren einen Daueraufenthaltstitel erwerben. Bisher ist der Modus so, dass bei nicht abschiebbaren Personen nur von Jahr zu Jahr entschieden wird, ob sie weiter in Österreich bleiben dürfen.

Familie künftig straffrei
Eine viel kritisierte Regelung betreffend die Unterstützung von illegalen Einwanderern durch Familienmitglieder wird aufgehoben. Sie sind künftig straffrei. Dafür werden Fremde straffällig, wenn sie eine Scheinehe - im Beamtendeutsch Aufenthaltsehe - eingehen. Bisher wurde nur der österreichische Staatsbürger in diesen Fällen belangt.

Kleine Erleichterungen gibt es auch, was das Staatsbürgerschaftsrecht betrifft. So ist es künftig wieder möglich, an ein im Ausland lebendes minderjähriges Adoptivkind die Staatsbürgerschaft zu verleihen, ohne eine Niederlassung in Österreich einzufordern. Freuen dürfen sich auch Diplomaten. Heiraten sie einen ausländischen Partner und leben mit ihm außerhalb Österreichs in aufrechter Ehe, erhält die Ehefrau oder der Ehemann den österreichischen Pass.

"Kulturdelikte" gibt's noch nicht
Noch nichts wird es mit den von Fekter geplanten eigenen Tatbeständen, was "Kulturdelikte" bzw. den Straftatbestand "Identitätsbetrug" betrifft. Hier sei man mit dem zuständigen Justizministerium in Gesprächen.

Ab nächstem Jahr in Kraft?
Das Fremdenrechtspaket geht dagegen bereits jetzt in Begutachtung, wo es auch sechs Wochen bleiben soll. Im September stehen Beschluss im Ministerrat und parlamentarische Beratungen an. In Kraft treten soll das Paket mit 1. Jänner kommenden Jahres. Eile sieht Fekter geboten. Immerhin ist die Zahl der Asylanträge entgegen dem Trend der vergangenen Jahre heuer in den ersten fünf Monaten um 37 Prozent angestiegen.

FPÖ ortet "Kleckern statt Klotzen"
Die Devise der Innenministerin laute offenbar "Kleckern statt Klotzen", meint FPÖ-Bundesparteichef Heinz-Christian Strache. Ihre Vorhaben sind ihm viel zuwenig weitreichend, eine echte Verschärfung des Asylrechts sieht er nicht. Ganz im Gegenteil gebe es sogar Aufweichungen, wenn etwa Angehörige nicht mehr bestraft würden, die ihren Verwandten Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt leisten. Für Missbrauch gebe es immer noch genug Anreize, urteilt Strache.

BZÖ sieht "Einladungskarte"
Den Orangen geht Fekters Reform auch nicht weit genug. BZÖ-Generalsekretär Martin Strutz fordert ein strengeres Vorgehen bei Asylmissbrauch und den Ausschluss sämtlicher Sonderregelungen. So gebe es wieder Schlupflöcher. Die Vorstellungen der Innenministerin seien eine "Einladungskarte erster Klasse" für alle Asylsuchenden.

Grüne kritisieren "Verschärfungswahn"
"Innenministerin Maria Fekter streut der Bevölkerung Sand in die Augen", kritisiert die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun. Fekter gebe mit ihren ständigen Verschärfungen vor, die Probleme im Asylwesen zu lösen. Tatsächlich schaffe sie aber "ein extrem kompliziertes System, das selbst ihre Beamten schwer durchschauen". Damit werde der Asylgerichtshof noch mehr belastet als bisher.

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