ÖSTERREICH-Interview
Fekter: „Asyl-Zentrum wird umgesetzt"
27.12.2009
Innenministerin Maria Fekter bleibt an allen Fronten hart.
ÖSTERREICH: Gibt es nach dem Nein der SP-Burgenland noch eine
Chance, dass das Asylzentrum
Eberau wie geplant kommt?
Maria Fekter: Es ist einfach
ein drittes Erstaufnahmezentrum in Österreich notwendig. Das steht im
Koalitionspakt und das haben zuletzt auch der Kanzler und der
Bundespräsident bestätigt. Wir brauchen auch eine Entlastung für
Traiskirchen. Gibt es ein Aufnahmezentrum in Eberau, können wir auch jene
Ethnien trennen, zwischen denen es derzeit in Traiskirchen immer wieder
Probleme gibt.
ÖSTERREICH: Aber das wird den Widerstand gegen den Standort
Eberau noch lange nicht brechen, oder?
Fekter: Nur dagegen
sein und keine Alternative anbieten, wie das der burgenländische
Landeshauptmann derzeit tut, geht einfach nicht. Gibt es die, etwa die
Kasernen von Pinkafeld oder Oberwart, und sind das fix und fertig umsetzbare
Projekte, kann man darüber diskutieren.
ÖSTERREICH: Das soll Darabos als burgenländischer Roter
anbieten?
Fekter: Wenn man den Standort Eberau nicht will,
müsste mir Darabos die Kasernen zur Verfügung stellen. Aber es müsste auch
Landeshauptmann Niessl bei der Flächenwidmung mitspielen. Und das schaue ich
mir erst einmal an.
ÖSTERREICH: Also bleibt doch nur Eberau übrig?
Fekter:
Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Baubescheid von Bürgermeister Strobl
vor dem Höchstgericht hält. Dazu werde ich den Kontakt zur Bevölkerung noch
intensivieren und dann wird es noch die Volksbefragungen geben – unklar ist
ja noch, welche Gemeinden oder Bezirke da abstimmen. Ich jedenfalls bin
optimistisch. Denn es war ja etwa der Landeshauptmann, der den Süden des
Burgenlands ausgehungert hat. Und er wollte ständig mehr Polizei für sein
Land. Genau da gibt es jetzt Angebote vom Bund. Und das passt Niessl nun
schon wieder nicht.
ÖSTERREICH: Heinz Fischer appellierte zuletzt, Arigona Zogaj
den Aufenthalt zu erlauben. Ist das möglich?
Fekter:
Einzelfälle kommentiere ich nicht. Klar ist: Es gibt rechtlich kein
Bleiberecht durch langen Aufenthalt im Land.