Liechtenstein-Stiftung
Finanz prüft Grassers Penthouse-Kredit
25.01.2011
Es bestehe der Verdacht der Steuerhinterziehung, so die Staatsanwaltschaft.
Neuigkeiten aus Karl-Heinz Grassers Finanzstrafverfahren berichtet das Magazin "Falter" in seiner am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Demnach ermitteln Staatsanwaltschaft und Finanzamt in einem Firmengeflecht rund um Grassers Stiftungen in Liechtenstein, "Silverland" und "Waterland". Es bestehe der Verdacht, dass er "dem Inland zurechenbare Einkünfte aus ausländischen Gesellschaften bezogen" und diese nicht versteuert habe. Dabei gehe es um einen günstigen Millionenkredit an Grasser zur Finanzierung seines Wiener Penthouse. Der frühere Finanzminister hat alle Vorwürfe von Steuerhinterziehung entschieden zurückgewiesen.
Kompliziertes Stiftungsgeflecht
Eine der Stiftungen Grassers in Liechtenstein trage den Namen "Waterland". In diese habe er seinen Drittelanteil an der Meinl Power Management Ltd. eingebracht, der mehr als drei Millionen Euro wert sein soll. Als Stiftungsräte fungieren Anwälte der Vaduzer Kanzlei Marxer. Diese "Waterland"-Stiftung habe wiederum Tochtergesellschaften, nämlich die "Silverwater Invest and Trade Inc." sowie die "Man Angelus Ltd." mit Sitz in Zypern.
Die zweite Grasser-Stiftung heiße "Silverland" und habe ebenfalls Tochtergesellschaften, wie die "Levesque-Holding Ltd", die wiederum eine Tochtergesellschaft namens "Gemain-Ltd." habe. Diese Gemain wiederum sei Treugeberin für die Firma "SMW OG", an der Grasser und sein Vertrauter Burkhard Graf beteiligt seien. Die SMW OG habe namens der Stiftung die Villa am Wörthersee erworben, die von Grasser bewohnt werde.
Wohnungsdeal nicht offengelegt
Die Levesque-Holding habe Grasser ein Darlehen über 3,7 Mio. Euro zum Zinssatz von zwei Prozent gewährt, rückzahlbar in 20 Jahren. Mit diesem Geld habe Grasser sein Penthouse in der Babenbergerstraße in Wien erworben. Als Besicherung habe er seine Mietrechte verpfändet. Diesen Wohnungsdeal soll Grasser den Finanzbehörden bei seiner "Offenlegung" im Jahr 2008 nicht verraten haben. Die Finanz prüfe, ob er durch den günstigen Kredit nicht ein zu versteuerndes Einkommen bezogen habe, so der "Falter", der sich auf Ermittlungsakten in dem Fall beruft.