Harte Kritik

Finanz will Zugriff auf Polizei-Daten

28.10.2014

Verfassungsdienst und Datenschützer warnen.

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Die Finanz will Zugriff auf heikle Daten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit in Begutachtung geschickt. Die Frist für Stellungnahmen endete am Montag - und brachte u.a. Verfassungsbedenken des Kanzleramts, von Datenschützern und der Rechtsanwälte zutage.

Fingerabdrücke
Die geplante Änderung des Finanzstrafgesetzes ist im "2. Abgabenänderungsgesetz 2014" verpackt, dessen Begutachtung am Montag zu Ende ging. Demnach wollen die Finanzbehörden künftig von Telekom-Firmen IP-Adressen, Namen und Anschrift ihrer Kunden erfragen, Auskünfte von Post- und Paketdiensten einholen sowie automatisch in das Polizei-Informationssystem EKIS Einblick nehmen dürfen. Außerdem sollen die Finanzbehörden berechtigt werden, Fingerabdrücke zu nehmen.

Verfassungsdienst und Datenschützer warnen
Der Verfassungsdienst im Kanzleramt kritisiert die Begehrlichkeiten allerdings als überschießend und warnt vor Problemen mit dem Verfassungsgerichtshof. Dieser hat nämlich 2013 eine ähnliche Bestimmung aufgehoben. Gekippt wurde damals die in der Strafprozessordnung verankerte Möglichkeit, personenbezogene Daten, die im Strafverfahren zulässig ermittelt wurden, in jedem anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren zu verwenden. Die Finanz will sich diesen Datenzugriff mit der nun vorliegenden Novelle nun neuerlich sichern.

Was den Zugriff auf EKIS angeht, fordert der Verfassungsdienst eine Einschränkung auf die Verfolgung gerichtlich strafbarer Delikte. Bei einem bloßen Verwaltungsstrafverfahren wäre der Zugriff auf das Polizeisystem nämlich unzulässig. Und auch bei einem begrenzten Zugriff müsste (durch entsprechende Protokollierung) sichergestellt werden, dass die Finanz das Polizeisystem "nur bei Bedarf im Einzelfall und im für die konkret wahrzunehmende Aufgabe erforderlichen Ausmaß" nutzt.

Die AK Vorrat kritisiert, dass die Finanz mit dem nunmehrigen Gesetzesentwurf die vom Verfassungsgerichtshof erzeugte "Lücke" wieder schließen möchte. "Dabei wird jedoch - nicht einmal im Ansatz und weder in der Norm noch in den Erläuterungen - auf jene Auflagen Bezug genommen, welche der VfGH in seiner Begründung zur Gesetzesaufhebung formuliert", so die Datenschützer.

Auch die Datenschutzbehörde kritisiert den geplanten uneingeschränkten Zugriff der Finanz auf die Polizeidaten (EKIS) als unverhältnismäßigen und daher verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Abgelehnt werden die Wünsche der Finanz auch von der Rechtsanwaltskammer, die eine "exzessive Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden" sieht.
 

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