Einigung
Finanzausgleich: Pakt unterzeichnet
07.11.2016
Die Verhandlungen konnten am Montag abgeschlossen werden.
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Der Pakt zum Finanzausgleich ist von allen beteiligten Seiten unterzeichnet worden. Vertreter der Regierung, allen voran Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sowie die Landesfinanzreferenten, Städtebund und Gemeindebund einigten sich Montagvormittag nach rund eineinhalbjährigen Verhandlungen.
Neben Schelling waren noch SPÖ-Minister Thomas Drozda sowie Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) und der die Städte vertretende St. Pöltener Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ) bei der Unterzeichnung im Finanzministerium anwesend. Auch ÖVP-Chefverhandler, Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer, sowie der steirische Landesfinanzreferent Michael Schickhofer (SPÖ) unterschrieben das grundsätzliche Papier zur Einigung im Finanzausgleich.3
300 Millionen mehr für Länder
Mit Erleichterung haben die Verhandler von Bund, Ländern und Gemeinden die Einigung auf den neuen Finanzausgleich angenommen, der die Verteilung der Steuermittel bis 2021 regelt. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) zeigte sich dabei besonders erfreut, dass der Einstieg in eine Aufgabenorientierung gelungen sei. Die Länder wiederum sind über die 300 Mio.-Gabe beglückt.
Konkret ist vorgesehen, dass den Bundesländern jedes Jahr 300 Mio. zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese zweckgebunden sind. Hinzu kommt noch eine Einmalzahlung von 125 Mio. Euro zur Bewältigung der großen Flüchtlingswelle des Vorjahres.
Von diesen 125 Mio. gehen 37 Mio. an Gemeinden, die Flüchtlinge aufgenommen haben. Insgesamt bekommen die Kommunen vom 300 Mio.-Brocken 106 Mio. Euro. 60 Mio. fließen hier in einen Fonds für strukturschwache Gemeinden. Schließlich können sich die Kommunen noch über 80 Mio. (über die ganze Periode gerechnet) für die Siedlungswasserwirtschaft freuen.
Eine Valorisierung gibt es beim Pflegefonds um 4,6 Prozent, was einen Wert von 110 Mio. bis 2021 entspricht, als Anschub für den Ausbau von Hospiz und Palliativversorgung fließen 18 Mio. Euro. 15 Mio. kostet die Abschaffung des Kinderselbstbehalts in Spitälern.
Kindergärten und Schulen
Was die Aufgabenorientierung angeht, werden die Mittel für Kindergärten ab 2018 kriteriengebunden vergeben. Ab 2019 gilt dasselbe für die Nachmittagsbetreuung an Schulen.
Verländert wird der Wohnbauförderungsbeitrag. Gleichzeitig soll eine bundeseinheitliche Bauordnung etabliert werden. Eine weitere Einigung gibt es bei der Errichtung von Eisenbahnkreuzungen. Hier teilen sich Bund und Länder bzw. Gemeinden die Errichtungskosten zu gleichen Teilen.
Vereinbart wurden auch noch (bis 2018) Haftungsobergrenzen für die Gebietskörperschaften sowie ein Spekulationsverbot.
Zu guter Letzt wurden noch Kostendämpfungspfade für Gesundheit und Pflege vereinbart. Bei der Gesundheit wird von 3,6 auf 3,2 Prozent bis 2021 abgeschmolzen.