Der Bundespräsident unterstrich, dass man "NS-Verbrechen nicht verharmlosen darf".
Bundespräsident Heinz Fischer hat am Donnerstag in Klagenfurt klare Worte zum Vorstoß der FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz gefunden, die das Verbotsgesetz aufheben will: "Jemand, der sich zur Zweiten Republik bekennt, kann das, was während des Zweiten Weltkrieges passiert ist, weder gutheißen, noch lobpreisen, noch verherrlichen." Fischer will daher eine "Feuermauer" errichten.
"NS-Verbrechen" nicht verharmlosen
"Man muss Zeugnis
ablegen, für die Geschichte unseres Landes", für das, was sich ereignet
habe, im Guten und im Schlechten und das 20. Jahrhundert sei reich an
Beispielen dafür, erklärte Fischer bei einer Rede an der Universität
Klagenfurt aus Anlass einer Promotion "sub auspiciis praesidentis". Er sei
"stolz auf die Geschichte der Zweiten Republik und stolz auf den Weg, der
aus den Trümmern der Nachkriegszeit", hin zu einem Land, das seinen Platz
gefunden hat, geführt habe. "Ich fühle mich verpflichtet, einen klaren
Trennstrich - eine Feuermauer - zu errichten, gegenüber dem, was vorher
war", sagte Fischer.
Er betrachte das Verbotsgesetz als Beitrag zu dieser Klarheit. "Es ist nicht so, dass es verboten wurde, eine harmlose Diskussion zu führen", so Fischer. Verboten worden seien die NSDAP, die SA, die SS und daran angelehnte Organisationen. Verboten sei auch die Neuerrichtung solcher Vereinigungen, das dritte Verbot besage, dass man keine derartigen Handlungen setzen dürfe und "das vierte Verbot bedeutet, dass man die Verbrechen, die während des Nationalsozialismus geschehen sind, nicht gutheißen oder verharmlosen darf", erklärte Fischer.