Bundespräsident

Fischer steht als Erster am Stimmzettel

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Die Reihung am Stimmzettel ist unabhängig von der Anzahl der Unterschriften.

Nächste Woche startet offiziell der Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl am 25. April: Bundespräsident Heinz Fischer setzt mit einer Grundsatzrede im Wiener MAK den Auftakt für die Intensivphase. FPÖ-Kandidatin Barbara Rosenkranz ist noch nicht so weit; aber die FPÖ wird immerhin bekanntgeben, wann der Wahlkampfauftakt in St. Pölten genau - bisher ist nur "nach Ostern" bekannt - stattfindet. Am Freitag kommender Woche wird überdies klar sein, ob am 25. ein dritter Kandidat am Stimmzettel steht

Erster Listenplatz für Fischer
Denn spätestens am 26. März, um 17.00 Uhr, müssen die Bewerber 6.000 Unterstützungserklärungen bei der Bundeswahlbehörde abgeben. Bei Bundespräsident Heinz Fischer und FPÖ-Kandidatin Barbara Rosenkranz ist es keine Frage, dass sie die 6.000 Unterschriften zusammenbekommen - interessant wird allenfalls, wie viele Wahlberechtigte sie zur Unterschrift bewegten. Für die Reihung am Stimmzettel ist das aber nicht ausschlaggebend. Denn die erfolgt seit der Wahlrechts-Novelle 1998 nach dem Alphabet. Damit wird Fischer so gut wie sicher den ersten Listenplatz haben.

Denn vor ihm im Alphabet kämen nur zwei Kandidatur-Willige - der BZÖ-Funktionär Thomas Dolina und der Kommunalpolitiker Raimund Bahr. Für nicht etablierte Bewerber, die nicht von einem Parteiapparat unterstützt werden, ist es allerdings sehr schwierig, 6.000 Unterschriften zu sammeln. Schaffen könnte es heuer Rudolf Gehring, der Obmann der Christlichen Partei Österreichs, die bei der Nationalratswahl 2008 immerhin auf fast 31.000 Stimmen kam.

Für das Unterschriftensammeln gibt es eine große Hürde: Wahlberechtigte, die unterschreiben wollen, müssen persönlich aufs Gemeindeamt gehen - wo beurkundet werden muss, dass sie am Stichtag 2. März in der Wählerevidenz eingetragen waren. Danach müssen die Unterstützer ihre Erklärungen noch dem Zustellungsbevollmächtigten des Kandidaturwilligen übermitteln. Womit die Zeit für die heurige Wahl auch schon ziemlich knapp wird.

Mehrere Novellen
Die Bestimmungen zu den Wahlvorschlägen wurden schon mehrmals geändert. So hatte die alphabetische Reihung am Stimmzettel schon früher gegolten, wurde 1982 aber durch die Reihung nach der Zahl der Unterstützungserklärungen ersetzt. Auslöser dafür war die Wahl 1980 - wo der Rechtsextremist Martin Burger entsprechend dem Alphabet den ersten Platz am Stimmzettel bekam. Der amtierende Bundespräsident Rudolf Kirchschläger stand damals hinter dem FPÖ-Kandidaten Wilfried Gredler erst an dritter Stelle.

Mit der Wahlrechtsreform 1982 wurde nicht nur die alphabetische Reihung gestrichen, sondern auch die Zahl der nötigen Unterstützungserklärungen von 2.000 auf 6.000 angehoben und die Abgeordneten-Unterschriften "privilegiert": Zwar hatten schon zuvor fünf Abgeordneten-Unterschriften am Wahlvorschlag gereicht. Mit der Novelle 1982 wurde aber festgelegt, dass die Reihung nach der Zahl der Unterstützungen erfolgt und dabei die Unterschrift jedes Abgeordneten so viel zählt wie 25.000 andere.

Das führte bei der Wahl 1998 dazu, dass der amtierende Bundespräsident Thomas Klestil (der als unabhängiger Kandidat Unterschriften sammelte) am Stimmzettel hinter Gertraud Knoll und Heide Schmidt - deren Wahlvorschläge von Abgeordneten unterschrieben waren - an dritter Stelle platziert war. Im Herbst 1998 wurden die 1982 eingeführten Regelungen weitgehend zurückgenommen; nur die 6.000er-Hürde blieb. Die Möglichkeit, dass stattdessen fünf Abgeordnete unterschreiben, wurde gestrichen.

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