Streit um Zeremonie

Fix: Homo-Ehe am Standesamt

25.09.2009

Wie ÖSTERREICH erfuhr, wird die Homo-Ehe künftig am Standesamt geschlossen werden.

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Notar oder Standesamt? Der Streit über die künftige Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft blockiert seit Wochen die Regierungsverhandlungen. Wie ÖSTERREICH aus Insider-Kreisen erfuhr, ist zumindest diese Diskussion jetzt vom Tisch: Die Arbeitsgruppe aus Innen-, Justiz- und Frauenministerium hat einen Entwurf ausgearbeitet, der eine Eintragung beim Standesamt vorsieht. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz stehen.

Anwesenheit der „Verlobten“ unerwünscht
Vor allem die ÖVP hatte sich in dieser Frage bislang immer quergestellt. „Gesetz ja, aber keine Gleichstellung mit der Ehe“, heißt es auch jetzt aus dem Büro von VP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ein weiterer Knackpunkt ist deshalb die Zeremonie. Die ÖVP beharrt dem Vernehmen nach darauf, dass ein beglaubigter Brief ans Standesamt für die Eintragung reichen soll. Die örtliche Anwesenheit der „Verlobten“ ist unerwünscht.

Nur größere Standesämter zuständig
Zudem soll auf Druck von ÖVP-Bürgermeistern nicht jede Gemeinde die „Homo-Ehe“ schließen müssen. Geplant ist, dass nur die Standesämter der Bezirkshauptstädte zuständig sein sollen. „Wir können damit leben“, so SPÖ-Justizsprecher Jarolim: „Die Eintragung muss nicht in jeder kleinen Gemeinde möglich sein.“

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes

  • EINTRAGUNG: Standesämter zuständig
    Die „Homo-Ehe“ soll ab 2010 in größeren Standesämtern geschlossen werden können.
  • GESAMTPAKET: Anpassungen im Sozial- und im Fremdenrecht
    Betroffene fordern die volle Gleichstellung: Zugang zum Arbeitsmarkt für ausländische Partner; Anpassungen bei Witwenpension, Erbrecht, etc.
  • STREIT UM ZEREMONIE: Gelöbnis oder Brief ans Amt
    Gestritten wird noch, ob die Eintragung in Form einer Zeremonie oder eines notariell beglaubigten Briefes ans Amt erfolgen soll.

SP-Druck auf Bandion
Beharren will die SPÖ aber auf einer Zeremonie. Jarolim: „Es muss zumindest möglich sein, dass die beiden Partner vom Standesbeamten gefragt werden, ob sie die Partnerschaft eingehen wollen. Diese Form der Willenserklärung sind wir den Betroffenen schuldig.“ Er fordert Bandion-Ortner auf, „dafür gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen“.

Die Justizministerin wollte dazu keine Stellung nehmen. Offen ist auch, ob und wie die notwendigen Anpassungen im Sozial- und Fremdenrecht vorankommen.

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