Nur das Team Stronach stimmte gegen die Reform.
Das Minderheiten-Recht auf U-Ausschuss ist seit Donnerstagabend endgültig fix. Nachdem der Großteil der dafür nötigen Regelungen bereits am Mittwoch beschlossen worden war, wurde nun auch die fällige Änderung im Geschäftsordnungsgesetz gegen die Stimmen des Team Stronach abgesegnet.
Minderheitenrecht
Entscheidende Neuerung ist, dass U-Ausschüsse künftig von einer Minderheit, konkret von einem Viertel der Abgeordneten erzwungen werden können. Dies gibt der FPÖ eine mächtige Position, denn ohne sie können die übrigen Oppositionsparteien keinen U-Ausschuss in Gang bringen.
Zum Minderheitenrecht werden mit der Reform auch die Beweisanträge und Zeugenladungen. In Streitfällen wird der VfGH eingeschaltet. Neu ist ferner, dass die Ausschüsse in der Regel von den Nationalratspräsidenten geleitet werden sollen. Ein Verfahrensrichter wird die Erstbefragung von Auskunftspersonen durchführen, den Ausschuss beratend begleiten und auch den Entwurf für den Abschlussbericht erstellen.
Gelockert werden die Immunitätsregelungen. Die Immunität soll künftig nicht mehr bei Verleumdung gelten, auch bewusster Geheimnisverrat wird sanktioniert, letzterer jedoch nur nach Ermächtigung durch die Nationalratspräsidentin. Die Dauer von U-Ausschüssen ist mit zwölf Monaten plus zwei für die Berichtslegung begrenzt. Die Minderheit kann allerdings einmal um drei Monate verlängern, die Mehrheit um weitere drei.