Familienrecht
Fixes Besuchs-Recht für Väter
18.09.2010
Ministerin Heinisch-Hosek schlägt ein 4-tägiges Besuchsrecht vor.
Der Polit-Kampf um das neue Scheidungsrecht ist eröffnet. Im Interview mit ÖSTERREICH prescht Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) mit drei revolutionären Vorschlägen vor. Hintergrund: Morgen, Montag startet Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ihre Familienrechtsarbeitsgruppe. Und: Die ÖVP-nahe Ministerin hatte schon im Vorfeld unter dem Eindruck der Proteste von Vätervereinen eine automatische gemeinsame Obsorge für beide Elternteile nach einer Scheidung verlangt. Dies soll nach Ansicht Bandions "der Regelfall“ werden.
Derlei ist für die SPÖ-Frauenministerin nach wie vor ein rotes Tuch. Gegenüber ÖSTERREICH sagte Heinisch- Hosek am Samstag, sie sei "superskeptisch“, was eine automatische gemeinsame Obsorge betreffe. Sie macht drei Gegenvorschläge:
● Vier Tage Besuchsrecht Minimum: Heinisch glaubt, dass es in Sachen Obsorge-Streitereien vor allem ums Besuchsrecht gehe und schlägt vor: Schon bei der Scheidung müsse "eine verpflichtende Besuchsregelung vereinbart werden“. Konkret sollte dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen – meistens also dem Vater –, ein Besuchsrecht von mindestens vier Tagen in jedem Monat eingeräumt werden, so die Ministerin.
● Verfahren dürfen maximal ein Jahr lang dauern: Dem Vorwurf vieler Väter, dass sie im Zuge jahrelanger Obsorgeverfahren den Kindern entfremdet werden, will Heinisch so begegnen: "Ich stelle mir eine maximale Verfahrensdauer bei bestehenden Besuchsrechtsverfahren von einem Jahr vor.“ Sie glaube auch, dass Frau Ministerin Bandion-Ortner dafür genug Personal habe.
● Beratung vor Scheidung: Den 2.500 strittigen Scheidungsverfahren im Jahr soll eine verpflichtende Rechtsberatung vorausgehen: Heinisch glaubt auch in diesem Fall, dass die Justizministerin dafür ausreichend Ressourcen hat: "Das muss kein Familienrichter machen, das kann auch auf Ebene der Kinderbeistände passieren.“
Jetzt kommt es auf Justizministerin Claudia Bandion-Ortner an: Diese liebäugelte ja auch damit, dass bei unehelichen Geburten nicht mehr automatisch die Mutter das Sorgerecht bekommen soll. Bandion will, dass die Arbeitsgruppe die neuen Gesetze bis Jahresende vorlegt – eine politische Einigung soll es bis Mitte 2012 geben.
"Mindestens zwei Mal zwei Tage Besuchszeit"
ÖSTERREICH-Interview mit Heinisch-Hosek
ÖSTERREICH: Die Justizministerin will eine automatische gemeinsame Obsorge bei Scheidungen.
G. Heinisch-Hosek: Ich bin da weiterhin superskeptisch. Ich habe aber Vorschläge, wie das Ziel – nämlich dass sich beide Elternteile mehr um ihre Kinder kümmern – ebenfalls erreicht wird.
ÖSTERREICH: Und wie sehen die aus?
Heinisch-Hosek: Ein Problem sind lange Verfahren. Ich stelle mir eine maximale Verfahrensdauer bei bestehenden Besuchsrechtsverfahren von einem Jahr vor. Ich glaube auch, dass Frau Ministerin Bandion-Ortner dafür genug Personal hat. Im Rahmen der 189 Planstellen, die sie in Sachen Wirtschaftskriminalität bekommen hat, könnte ja auch der eine oder andere Familienrichter eingesetzt werden.
ÖSTERREICH: Das Problem scheint aber auch zu sein, dass vielen Vätern danach die Kinder schlicht vorenthalten werden.
Heinisch-Hosek: Hier habe ich folgenden Vorschlag: Im Zuge der Scheidung muss eine verpflichtende Besuchsregelung vereinbart werden. Und ich bin dafür, dass verbindlich eine Mindestbesuchszeit verankert wird: Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, soll das Recht auf zumindest zwei mal zwei Tage Besuchszeit im Monat haben. Das betrifft sehr oft Väter, in einigen Fällen aber auch Mütter.
ÖSTERREICH: Oft sind Kinder Opfer jahrelanger Rosenkriege. Was kann man dagegen tun?
Heinisch-Hosek: Bei allen strittigen Scheidungsverfahren – das sind im Jahr rund 2.500 – muss es vorher künftig eine verpflichtende Beratung geben. Das muss kein Familienrichter machen, das kann auch auf Ebene der Kinderbeistände passieren.