Asyl-Zwist
Flüchtlings-Streit zwischen Ungarn und Österreich entbrannt
21.02.2017
Budapest wirft Wien vor "illegale Abschiebungen" vorgenommen zu haben.
Ungarn wirft Österreich vor, 58 Flüchtlinge, die in Österreich aufgegriffen wurden, "illegal" über die Grenze nach Ungarn zurückgeschoben zu haben. Aus österreichischer Sicht war das Vorgehen legal.
"Gemäß den Schengen-Regeln können derartige Abschiebungen nur in Absprache mit den ungarischen Behörden erfolgen", sagte der Leiter der Grenzschutz-Abteilung der ungarischen Polizei, Laszlo Balazs, am Montag im staatlichen ungarischen Fernsehen laut dpa. Eine solche Absprache habe es aber nicht gegeben. Der Vorfall hatte sich bereits am Sonntag nahe dem Grenzübergang Hegyeshalom ereignet.
Es hat Zurückweisungen gegeben
Daniela Landauer, Pressesprecherin der Landespolizeidirektion Burgenland, erklärte auf Anfrage der APA: "Es hat am Wochenende Zurückweisungen gegeben." Es habe sich nicht um Rückschiebungen, betonte sie. Laut Landauer wurden 39 Personen in zwei Gruppen zu 20 und zu 19 Personen zurückgewiesen. "Die ungarischen Behörden wurden von uns verständigt", sagte Landauer. Zurückweisungen seien "eine ganz normale, gängige Praxis", sie verstehe den Unmut der ungarischen Behörden nicht.
Einen ähnlichen Vorfall hatte es an der österreichisch-ungarischen Grenze bereits Mitte Jänner am Grenzübergang Heiligenkreuz (Bezirk Jennersdorf) gegeben. Acht Personen, Iraker und Syrer, saßen stundenlang bei Winterkälte im Niemandsland fest. Sie waren in der Nacht von österreichischen Beamten am Bahnhof Jennersdorf aufgegriffen und von dort zur Grenze zurückgebracht worden. Die ungarischen Beamten hielten aber die Grenze dicht, während etwa drei Dutzend österreichische Beamte der Gruppe ihrerseits einen neuerlichen Grenzübertritt verwehrten. Erst am späten Nachmittag ließ Ungarn die Menschen damals einreisen.
Ungarns Abschottungspolitik
Die rechtsgerichtete ungarische Regierung von Premier Viktor Orban verfolgt eine Politik der strengen Abschottung gegenüber Flüchtlingen. So schiebt Ungarn selbst täglich Dutzende Flüchtlinge ins südliche Nachbarland Serbien zurück, die in Ungarn nahe der Grenze aufgegriffen werden. Rückschiebungen dieser Art - sogenannte Push-Backs - verstoßen nach Angaben des UNO-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) und von Menschenrechtlern gegen internationales und EU-Recht. Polizeisprecherin Landauer betonte, die Vorgangsweise der österreichischen Polizei bei Hegyeshalom habe nationalem Recht und EU-Recht entsprochen.
Bei einer Zurückweisung werden Fremde, welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen einer Grenzkontrolle an der Einreise gehindert. 2016 wies Österreich mehr als 3.700 Personen an seinen Grenzen ab, nur rund 130 davon an den Grenzen zu Ungarn. Der völkerrechtliche Grundsatz der Nichtzurückweisung sieht vor, dass Personen nicht in Staaten zurückgebracht werden dürfen, wo ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Das EU-Recht sieht den Grundsatz der Nichtzurückweisung etwa auch dann verletzt, wenn Personen ohne Einzelfallprüfung an der Grenze zurückgewiesen werden. Zurückweisungen von Personen, die an der Grenze kundtun, Asyl beantragen zu wollen, dürfte es nicht geben. Es gibt aber Rückschiebungen nach dem Dublin-System. Dabei geht es um Asylsuchende, die bereits in einem anderen Staat erstmals die EU betreten haben und für die daher der erste EU-Staat zuständig ist. Sie werden im Fall des Falles nach einer Überprüfung zurückgeschoben. Ungarn will aber keine Dublin-Fälle von Österreich übernehmen. Österreich hat das kritisiert.