Der Verfassungsgerichtshof sieht sich den Fall vor einer möglichen Abschiebung erst an. Ein Problem dabei ist das Aufenthaltsverbot des Vaters in Deutschland.
Jene kosovarische Familie, die Ende Februar in einer sprichwörtlichen "Nacht- und Nebelaktion" aus Röthis (Bezirk Feldkirch) in ihren Heimatstaat abgeschoben werden sollte, hat beim Verfassungsgerichtshof einen Erfolg erzielt. Der VfGH erkannte der Beschwerde gegen die abschlägige Entscheidung des Asylgerichtshofs aufschiebende Wirkung zu. Demnach kann die Familie mindestens bis zur Entscheidung des VfGH, ob der Asylbescheid rechtens ist oder nicht, in Vorarlberg bleiben.
Der VfGH begründete seinen Beschluss unter anderem damit, dass "mit dem Vollzug der angefochtenen Entscheidung für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre". Anwalt Stefan Karg von der Bregenzer Kanzlei Weh, der die Familie vertritt, sprach von einem "Schritt in die richtige Richtung".
Aufenthaltsverbot in Deutschland
Sollte der VfGH den Asylbescheid
für die Familie als nicht rechtmäßig aufheben, müsste der Asylgerichtshof
den Fall neuerlich prüfen und entscheiden. Noch am Laufen sind laut Karg die
Ermittlungen bezüglich eines bestehenden Aufenthaltsverbots des
Familienvaters in Deutschland, das humanitäres Bleiberecht verunmöglicht.
Angeblich wurde dieses Aufenthaltsverbot nur deshalb verhängt, weil der Mann
seine in Deutschland lebende Mutter besucht habe.
Zivilcourage um 4 Uhr früh
Die vierköpfige Familie mit
Kindern im Alter von drei und fünf Jahren ist Ende Februar nur dank des
Protests von Einheimischen und des Bürgermeisters der Abschiebung entgangen.
Als die Polizei die Familie gegen 4.00 Uhr abholen wollte, hatten sich rund
30 Bürger vor dem Haus der Familie versammelt, daraufhin wurde die Aktion
abgebrochen. Die Familie gilt in Röthis, wo sie seit vier Jahren lebt, laut
Bürgermeister Norbert Mähr als "bestens integriert".