Keine Massenstreichung

FPÖ blitzt ab: Austro-Türken dürfen zur Wahl

05.08.2017

FPÖ-Chef Strache hat die Streichung von 20.000 Austro-Türken gefordert.

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Die von der FPÖ verlangte Massenstreichung vermeintlicher türkischer Doppelstaatsbürger aus den Wählerverzeichnissen ist nicht so ohne Weiteres möglich: Bei den Wahlbehörden können nur Einzelfälle vorgebracht werden. Und das Wahlrecht geht erst nach rechtskräftiger Aberkennung der Staatsbürgerschaft durch die Landesbehörden verloren, so Wahlrechtsexperte Gerhard Strejcek. Dies gelte auch, wenn der Verlust der Staatsbürgerschaft per Gesetz eintreten muss. Dann müsse die Behörde feststellen, dass die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft nicht erfüllt werden – in jedem Einzelfall.

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