Gerichtlicher Vergleich

FPÖ darf keine Falco-Lieder mehr spielen

27.07.2019

Auf Veranstaltungen der Freiheitlichen dürfen nur nach Zustimmung der Falco Privatstiftung die Lieder des Künstlers gespielt werden. 

Zur Vollversion des Artikels
© Screenshot Youtube
Zur Vollversion des Artikels

Wien. In einem gerichtlichen Vergleich wurde nun entschieden, dass die FPÖ nur noch nach Zustimmung der Falco Privatstiftung, die Lieder des verstorbenen Künstlers Johann Hölzel alias Falco auf Veranstaltungen spielen darf. 

Das entschied das Bezirksgericht für Handelssachen Wien. Bekannt wurde das Urteil durch ORF-Anchor Armin Wolf, der am Samstagabend einem Tweet darüber aufmerksam machte. 

 
Die User reagieren großteils mit Verständnis für das Urteil: "Dann kann Falco endlich aufhören, sich im Grab herumzudrehen und Ruhe finden", kommentiert einer. "Ich glaube ich würde als Künstler überhaupt nicht wollen, dass irgendeine Partei meine Musik verwendet", so ein anderer Kommentar. 
Zur Vollversion des Artikels