Ab ins Schweizerhaus
FPÖ erinnert an BZÖ-Fahrt mit Dienstauto
31.07.2009
Den Freiheitlichen werden die ständigen orangen Anwürfe gegen Minister zu blöd. Sie mahnen das BZÖ, vor der eigenen Tür zu kehren.
"Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen", so eröffnet FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl seinen Frontalangriff gegen BZÖ-Mandatar Gerald Grosz. Dieser hatte in den vergangenen Tagen immer wieder Regierungsmitgliedern angebliche oder tatsächliche Privatfahrten mit Dienstwagen und Chauffeur vorgeworfen.
Nachhause mit Haupts Dienstauto?
Grosz würde "verzweifelt
versuchen", "via Dienstwagen doch noch irgendwie im medialen Sommerloch
unterzukommen", so Kickl. Und er erinnert daran, dass der Orange zu seiner
Zeit als "persönlicher Aktenträger von Ex-Minister Haupt" ins Gerede kam,
weil er angeblich gerne dessen Dienstwagen "ausgeborgt" habe. Er habe
"wichtige Termine meist am Wochenende" in Deutschlandsberg wahrgenommen,
ätzt Kickl und fügt an, dass es sich bei dem Ort um Grosz Heimatgemeinde
handelt.
Fahrt ins Schweizerhaus
"Aktenkundig wurde die
Dienstwagen-Vorliebe des damaligen Haupt-Windschattens, als bei einem
(dienstlichen?) Schweizerhausbesuch der Wagen des Ministers aufgebrochen
wurde und darin befindliche Laptops entwendet wurden", spottet Kickl weiter. Wenn
Grosz jetzt Minister wegen ihrer Dienstautos anpatze, dann könne das nur der
Neid sein, als einfacher Abgeordneter auf die Straßenbahn angewiesen zu sein.
Letzter Auslöser des blauen Donnergrollens war Grosz' Wortmeldung Freitagfrüh. Der BZÖ-Mann hatte die Offenlegung der Fahrtenbücher aller Regierungsfahrzeuge verlangt und war einmal mehr gegen die Minister Doris Bures und Johannes Hahn zu Felde gezogen.
Der Umgang mit Dienstwagen ist im Bundesbezügegesetz geregelt. Prinzipiell stehen dem Bundespräsidenten, den Ministern und Staatssekretären, den Präsidenten von Nationalrat und Bundesrat sowie dem Präsidenten des Rechnungshofes Dienstfahrzeuge zu - auch inklusive Fahrer. Für die private Nutzung müssen Gebühren bezahlt werden, derzeit rund 571 Euro pro Monat. Rechtlich gedeckt ist es daher auch, wenn ein Regierungsmitglied beispielsweise den Dienstwagen mit Chauffeur für den privaten Urlaub nutzt. |