Hofburg-Wahl
FPÖ-Hofer-Plakat: Ärger wegen Präsidenten-Titel
15.03.2016
Dem 3. Nationalratspräsidenten könnten Ermittlungen drohen.
Verfassung
Dem blauen Hofburg-Kandidaten Norbert Hofer könnte Ärger wegen seines Wahlplakats drohen. Auf dem Sujet wird er bereits als Bundespräsident betitelt – was gegen die Verfassung verstößt.
Dort steht unter Paragraf 61 nämlich, dass der Titel „gesetzlich geschützt“ ist und von niemandem anderen als dem amtierenden Staatsoberhaupt genutzt werden darf. Auch die politischen Gegner sind schon aufmerksam geworden und prüfen eine mögliche Anzeige.
Das bedeutet, dass dem 3. Nationalratspräsidenten Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft drohen könnten. Sollte es so weit kommen, muss übrigens Präsident Heinz Fischer seinen Sanktus zu Ermittlungen geben – eine Sonderklausel.