Der Grüne hatte die Prügelei der beiden Freiheitlichen Gudenus und Herbert publik gemacht. Hat er ddamit gegen den Datenschutz verstoßen?
Wenig begeistert ist die FPÖ davon, dass der Grüne Abgeordnete Peter Pilz im U-Ausschuss die Verwicklung des Wiener FPÖ-Mandatars Johann Gudenus in einen Raufhandel im Sommer öffentlich gemacht hat. "Der Pilz versucht immer, einen Skandal aufzubauschen, sonst wäre er nicht der Pilz", so Gudenus. Er gehe davon aus, dass er und der ebenfalls beteiligte FPÖ-Nationalrat Werner Herbert im Recht seien, da man in Notwehr gehandelt habe: "Wir haben unsere Mädels verteidigt."
Belästigt von Betrunkenem
Demnach wurden die beiden
Partnerinnen von Herbert und Gudenus bei einer Parteiveranstaltung in
Wien-Donaustadt von einem Betrunkenen belästigt, worauf die beiden
FPÖ-Politiker zur Schlichtung eingeschritten seien, es zu einem Wortwechsel
und schließlich einem Raufhandel kam. Eine der Frauen soll Pfefferspray bei
sich gehabt haben, der auch zum Einsatz kam.
"Recht auf Selbstverteidigung"
"Dieser Vorfall hat mit
Politik nichts zu tun", betonte Gudenus. Er gehe deshalb aus rechtlicher
Sicht auch davon aus, dass seine Immunität als Politiker für die
Ermittlungen gar nicht aufgehoben werden müsse. Grundsätzlich wolle er zu
den Geschehnissen aber nicht viel sagen, da es sich um ein laufendes
Verfahren handle: "Der Vorfall war unschön, aber notwendig." Klar sei für
ihn allerdings: "Soweit ich mich aus dem Jus-Studium erinnern kann, steht
das Recht auf Selbstverteidigung auch Politikern zu."
Amtsmissbrauch durch Pilz?
FPÖ-Landesparteisekretär Hans-Jörg
Jenewein betonte zugleich, dass es sich bei der Causa um einen Fall handle,
der eigentlich dem Datenschutz unterliege: "Es stellt sich deshalb natürlich
auch die Frage: Hat der Peter Pilz hier sein Mandat missbraucht." Ein
rechtliches Vorgehen gegen den grünen Abgeordneten sei derzeit aus Sicht der
FPÖ aber nicht notwendig, da die medialen Darstellungen des Vorfalls
weitgehend korrekt gewesen seien.