Christian Höbart war wegen Urkundenfälschung angeklagt - "Übernehme die Verantwortung".
Der FPÖ-Abgeordnete Christian Höbart, wegen Urkundenfälschung bei der Gemeinderatswahl 2015 angeklagt gewesen, muss nicht vor Gericht. Er hat einer Diversion zugestimmt. Die Landesgruppe NÖ der Freiheitlichen bestätigte einen diesbezüglichen einer Tageszeitung.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte in der Causa Strafantrag beim Bezirksgericht Mödling eingebracht. Höbart soll bei der Gemeinderatswahl vom 25. Jänner 2015 in Guntramsdorf (Bezirk Mödling) eine Frau ohne deren Einverständnis auf die Wahlliste der FPÖ gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Unterschrift auf der Zustimmungserklärung zur Kandidatur gefälscht war. Die ursprünglich für 21. November 2016 angesetzt gewesene Verhandlung wurde kurzfristig abberaumt.
Diversion und Sozialstunden
"Um den im Raum stehenden Vorwurf einer Urkundenfälschung im Rahmen der Vorbereitungen der FPÖ Guntramsdorf zur Gemeinderatswahl 2015 auszuräumen, habe ich mich nach einem Angebot des Bezirksgerichtes Mödling und Rücksprache mit meiner Rechtsvertretung entschieden, einer Diversion zuzustimmen", teilte Höbart, er ist auch geschäftsführender Landesparteichef der FPÖ NÖ, am Freitag in einer Aussendung mit. "Um diese Angelegenheit, deren Ausgang in einem Strafverfahren nicht absehbar gewesen wäre und die meiner Ortsgruppe und mir schon lange im Magen liegt, zu bereinigen, übernehme ich als Ortsparteiobmann dafür die Verantwortung und werde im Gegenzug als Ausgleich im Rahmen der Diversion mit gemeinnütziger Mithilfe bei einer sozialen Organisation der Allgemeinheit etwas zurückgeben." Dabei soll es sich um 180 Stunden.
Frau wusste nicht das sie auf der Liste stand
Zur Causa selbst teilte die FPÖ NÖ am Freitag zudem mit, dass eine junge Kandidatin zwei Tage vor der Gemeinderatswahl 2015 am Gemeindeamt Guntramsdorf überraschend behauptet habe, "nicht gewusst zu haben, dass sie auf der Wahlliste der FPÖ Guntramsdorf stehe und eine notwendige Kandidatenerklärung niemals unterschrieben zu haben". Daraufhin seien Erhebungen in Richtung Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl und Urkundenfälschung aufgenommen worden.
Höbart bestreitet
Höbart habe durch Vorlage von Dokumenten zweifelsfrei belegen können, dass die Kandidatin die Unwahrheit behaupte, da sie sehr wohl von einer Kandidatur auf der FPÖ-Wahlliste gewusst und sich sogar noch schriftlich zuvor bereit erklärt habe, ihr Kandidatenerklärungsdokument "noch einmal zu unterschreiben", als dieses im Trubel der letzten Vorbereitungen vor Fristablauf plötzlich nicht mehr auffindbar gewesen sei. Mit diesen Belegen von der Behörde konfrontiert, habe die Kandidatin ihre Aussagen widerrufen und sei daraufhin gerichtlich wegen falscher Zeugenaussage belangt worden. Die NÖ Freiheitlichen hielten außerdem fest, dass die Unterschrift auf der beim Gemeindeamt abgegebenen Kandidatenerklärung offensichtlich tatsächlich nicht von der Frau stamme, aber - wie ein vom Gericht beauftragter Gutachter festgestellt habe - auch nicht dezidiert Höbart zuordenbar sei.