Burgenland
FPÖ verzichtet auf Wahl-Anfechtung
18.06.2010
Vorstand entschied mit 9:4 Stimmen gegen Anrufung des Höchstgerichts.
Die FPÖ Burgenland wird das Ergebnis der Landtagswahl nicht anfechten. Das hat am Donnerstagabend der Landesparteivorstand nach eineinhalbstündigen Beratungen in Piringsdorf mit 9:4 Stimmen entschieden, teilte FPÖ-Landesparteisekretär Geza Molnar der APA mit.
Chancen auf Erfolg
Für eine Anfechtung habe gesprochen, "dass wir
uns einfach nicht mit der Situation zufriedengeben wollen, dass es eine
Wahlordnung gibt, die dem Missbrauch das Tor öffnet und die zusätzlich
wahrscheinlich auch nicht verfassungskonform ist", sagte Molnar. Aus
Juristenkreisen habe man gehört, dass eine Anfechtung sehr wohl Chancen auf
Erfolg gehabt hätte. Damit hätte das Risiko einer Wahlwiederholung bestanden.
Jene, die gegen den Gang zum Höchstgericht aussprachen, hätten argumentiert, dass man eine Wiederholung des Urnenganges den Bürgern nicht zumuten möchte. Unter Umständen hätte man auch befürchten müssen, "dass dann auf den Kopf zu bekommen als FPÖ", wenn man eine Wahlwiederholung vom Zaun gebrochen hätte, meinte der Landesparteisekretär.
"Keine Kosten und Mühen scheuen"
"Wir werden auf
jeden Fall weder Kosten noch Mühen scheuen, dass wir diese
Landtagswahlordnung zu Fall bringen", kündigte Molnar an. Man werde auch
namhafte Rechtsexperten mit Expertisen beauftragen und prüfen, inwieweit man
noch gegen die Entscheidung der Landeswahlbehörde vorgehen könne. Diese
hatte vergangenen Freitag den Einspruch der Freiheitlichen gegen
ziffernmäßige Ermittlungen der Kreiswahlbehörde abgewiesen.
Auf politischer Ebene bleibe die Forderung bestehen, dass die Landtagswahlordnung geändert wird, "vor allem in den Punkten Vorzugsstimmen und Briefwahl", so Molnar: "Wenn da die SPÖ nicht mitspielt, ergeht zumindest an die ÖVP die Forderung, den Gang zum Verfassungsgerichtshof freizumachen."
Ultimatum an SPÖ
Was die SPÖ betreffe, sei für die
Freiheitlichen nun auch klar, dass die Wahl des Landtagspräsidenten durch
die FPÖ-Mandatare ausgeschlossen sei, falls nicht eine verbindliche Zusage
der SPÖ komme, dass die Wahlordnung in den kritisierten Punkten geändert
werde. Bei der Landeshauptmannwahl werden die Freiheitlichen ohnedies nicht
mitstimmen, so der Landesparteisekretär. Wenn es eine Einigung zwischen Rot
und Schwarz gebe, die bevorzustehen scheine, sei die Oppositionsrolle für
die FPÖ klar definiert.
Was das Wahlergebnis betreffe, sei die Angelegenheit nun für die Freiheitlichen vom Tisch. Man werde die vierwöchige Frist für eine Anfechtung verstreichen lassen. Dennoch wolle man sich die schriftliche Begründung der Landeswahlbehörde über die Zurückweisung des Einspruchs genau ansehen, denn bisher liege keine schriftliche Antwort vor.