Die FPÖ verlangt eine gerichtliche Untersuchung zu Kommunalkredit und AUA.
Die FPÖ möchte die Umstände der Nahezu-Pleite der mittlerweile verstaatlichten Kommunalkredit sowie den Verkauf der AUA an die Lufthansa gerichtlich untersuchen lassen. Die FPÖ hat am Montag eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Damit sollen eventuelle Managementfehler und die politische Verantwortung von Ex-Finanzminister Wilhelm Molterer und Staatssekretär Christoph Matznetter und deren Vorgänger aufgeklärt werden, sagte der FPÖ-Mandatar und dritte Nationalratspräsident, Martin Graf, am Dienstag in Wien. Darüber hinaus forderte Graf die Einrichtung einer Bilanzpolizei.
Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Untreue
Die
FPÖ beruft sich bei ihren Vorwürfen vor allem auf die Paragraphen 153 und
159 des Strafgesetzbuches, in denen es um Untreue sowie um die grob
fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen geht. In Paragraph 159
heißt es, dass zu bestrafen ist, "wer grob fahrlässig seine wirtschaftliche
Lage durch kridaträchtiges Handeln derart beeinträchtigt, dass
Zahlungsunfähigkeit eingetreten wäre", wenn nicht von einer
Gebietskörperschaft wie Bund, Länder oder Gemeinden " Zuwendungen oder
vergleichbare Maßnahmen" erbracht oder durch andere veranlasst worden wären.
Kridaträchtig handelt laut Gesetz unter anderem, "wer durch ein
außergewöhnlich gewagtes Geschäft, das nicht zu seinem gewöhnlichen
Wirtschaftsbetrieb gehört, durch Spiel oder Wette übermäßig hohe Beträge
ausgibt".
Auch bei der AUA verlangt die FPÖ eine Untersuchung der Umstände, die zur tiefroten Bilanz geführt und eine Rettungsbeihilfe notwendig gemacht hätten. Graf macht dafür Missmanagement und grobe Managementfehler bei Flugzeugflotte und Flugplan sowie der Absicherung gegen den Ölpreisanstieg verantwortlich und hofft, dass auch hier die Staatsanwaltschaft zügig nach den Verantwortlichen suchen wird.
Bilanzpolizei für börsenotierte Unternehmen
Graf
forderte gleichzeitig die Einrichtung einer Bilanzpolizei, wie sie in allen
anderen EU-Ländern, darunter Deutschland, bereits existiere. Diese sollte
stichprobenartig die Bilanzen - und insbesondere die Bewertungen - bei den
100 größten börsenotierten Unternehmen unter die Lupe nehmen und müsste als
unabhängige, also weisungsfreie, Behörde mit rund 10 Mitarbeitern
eingerichtet werden. So lange die Banken Anteile an der Oesterreichischen
Nationalbank (OeNB) haben, sei das Vertrauen in die Finanzmarktaufsicht "nur
marginal". Zudem habe diese keine Kompetenzen für Hausdurchsuchungen oder
Beschlagnahmungen. Graf schlug vor, Staatshilfen nur gegen einen Ausstieg
bei der OeNB Bankenhilfen zu geben oder - im Fall der Bank Austria, nur
gegen eine Neufassung des Regionenvertrags.