Ermittlungen
FPÖ-Winter kann ihr Amt nicht ausüben
18.02.2008
So lange die Staatsanwaltschaft gegen die FPÖ-Stadtparteiobfrau Susanne Winter ermittelt, kann diese ihren Job nicht ausüben.
Die Ermittlungen drehen sich um zwei Tatbestände. Der Herabwürdigung religiöser Lehren und dem Verdacht der Verhetzung. Winter bezeichnete beim Neujahrstreffen der FPÖ den Propheten Mohammed sinngemäß als Kinderschänder. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft kam jüngst eine Äußerung Winters an einer Schule hinzu, welche „einer gewissen rechtlichen Würdigung bedarf“, so Manfred Kammerer, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Angelobt, aber „arbeitslos“?
Winter droht bei einer
Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Daher darf sie nach den
Statuten der Stadt Graz ihr Amt nicht ausüben, so lange gegen sie ermittelt
wird. Die FPÖ Graz plant Winter angeloben zu lassen und eine Vertretung in
den Stadtrat zu entsenden.
Bürgermeister Siegfried Nagl von der ÖVP
ließ Winter ausrichten, dass sie sich überlegen sollte, ob es gut sei,
während einem Strafrechtsverfahren einen Eid auf Gesetze zu leisten.
FPÖ sieht Politjustiz
Zum wiederholten Male sieht sich die
FPÖ von der Justiz politisch verfolgt. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl
beschwerte sich darüber, dass "im Fall der Grazer FPÖ-Stadträtin Dr. Susanne
Winter offensichtlich wird, dass in diesem Staat bei FPÖ-Politikern mit
zweierlei Maß gemessen wird". Hier handle es sich eindeutig um Politjustiz
der übelsten Sorte. Nach dem Skandal im Innenministerium entwickle sich hier
offenbar ein Justizskandal allererster Kategorie.