Ermittlungen

FPÖ-Winter kann ihr Amt nicht ausüben

18.02.2008

So lange die Staatsanwaltschaft gegen die FPÖ-Stadtparteiobfrau Susanne Winter ermittelt, kann diese ihren Job nicht ausüben.

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© APA-FOTO: MARTIN WIESNER
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Die Ermittlungen drehen sich um zwei Tatbestände. Der Herabwürdigung religiöser Lehren und dem Verdacht der Verhetzung. Winter bezeichnete beim Neujahrstreffen der FPÖ den Propheten Mohammed sinngemäß als Kinderschänder. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft kam jüngst eine Äußerung Winters an einer Schule hinzu, welche „einer gewissen rechtlichen Würdigung bedarf“, so Manfred Kammerer, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Angelobt, aber „arbeitslos“?
Winter droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Daher darf sie nach den Statuten der Stadt Graz ihr Amt nicht ausüben, so lange gegen sie ermittelt wird. Die FPÖ Graz plant Winter angeloben zu lassen und eine Vertretung in den Stadtrat zu entsenden.

Bürgermeister Siegfried Nagl von der ÖVP ließ Winter ausrichten, dass sie sich überlegen sollte, ob es gut sei, während einem Strafrechtsverfahren einen Eid auf Gesetze zu leisten.

FPÖ sieht Politjustiz
Zum wiederholten Male sieht sich die FPÖ von der Justiz politisch verfolgt. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl beschwerte sich darüber, dass "im Fall der Grazer FPÖ-Stadträtin Dr. Susanne Winter offensichtlich wird, dass in diesem Staat bei FPÖ-Politikern mit zweierlei Maß gemessen wird". Hier handle es sich eindeutig um Politjustiz der übelsten Sorte. Nach dem Skandal im Innenministerium entwickle sich hier offenbar ein Justizskandal allererster Kategorie.

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