Wegen Wrabetz-Wahl

FPÖ zieht Stiftungsrat Steger ab

10.08.2011

Der frühere Parteichef reagierte erbost auf den Ablöse-Wunsch.

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© APA/ Hochmuth
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Die FPÖ wechselt ihren ORF-Stiftungsrat Norbert Steger aus, nachdem dieser gestern gegen die Parteilinie Generaldirektor Alexander Wrabetz bei dessen Wiederwahl unterstützt hatte. "Wir sehen uns durch ihn nicht optimal vertreten", begründete der freiheitliche Generalsekretär Harald Vilimsky die Neubesetzung. Steger habe klar gegen den Wunsch und die Bitte der Partei gehandelt.

"Vielzahl von Verfehlungen"
Vilimsky betonte, dass die FPÖ aufgrund einer "Vielzahl von Verfehlungen" gegen eine zweite Amtsperiode Wrabetz' eingetreten sei. Konkret zählte er die Einladungspolitik des ORF mit einer "erschütternden Präsenz der SPÖ" und die Causa Ed Moschitz auf, bei der die FPÖ einem ORF-Redakteur vorhält, zwei Skinheads am Rande einer freiheitlichen Parteiveranstaltung zum Rufen von Naziparolen angestiftet zu haben - die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen dazu freilich eingestellt. Weiters wurde von den Freiheitlichen der (unbewiesene) Vorwurf der Beweismittelfälschung erhoben.

Dass Wrabetz gestern gewählt wurde, sieht Vilimsky als Ergebnis eines "rot-grünen Deals mit Unterstützung des BZÖ und Teilen der ÖVP". Dieser entspreche nicht dem Wollen der FPÖ. Deshalb habe Steger auch gestern schon Verständnis gezeigt, dass die Partei ihn allenfalls abziehen könnte: "Wir gehen in Frieden in dieser Angelegenheit auseinander."

Erboster Steger
Steger selbst zeigt sich über den Wunsch seiner Ablöse erbost. Er attackierte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky scharf: "Er sollte abgelöst werden. Er hat die Partei medienpolitisch in eine strategische Sackgasse geführt", so Steger.

Vorzeitige Ablöse nicht möglich
Die geplante Abberufung Stegers sorgt für neuerliche Diskussionen um die parteipolitische Abhängigkeit des obersten ORF-Gremiums. ORF-Stiftungsratsvorsitzende Brigitte Kulovits-Rupp verwies in der Debatte um Steger auf die geltende Rechtslage: "Man kann einem Stiftungsrat das Mandat nicht entziehen. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre, das heißt, es wären aus heutiger Sicht noch zweieinhalb Jahre offen", so Kulovits-Rupp.

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