Ein Botschaftsmitarbeiter klagt gegen seine Entlassung. Ex-Außenministerin sieht sich im Recht.
Der Rauswurf eines langjährigen Botschaftsmitarbeiters hat der österreichischen Botschafterin in Paris, Ursula Plassnik, den Vorwurf der Unbarmherzigkeit vonseiten des französischen Nachrichtenmagazins "L'Express" und ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingetragen. Laut dem Blatt (online) musste der "Mann für alles" der Botschaft, ein dreifacher Familienvater, nach 18 Jahren seine Dienstwohnung kurzfristig mitten im Winter räumen. Ex-Außenministerin Plassnik sei selbst gegenüber Appellen der französischen Ex-Justizministerin und jetzigen Bezirks-Bürgermeisterin Rachida Dati, Milde walten zu lassen, taub geblieben.
Fristlose Entlassung
Der Mitarbeiter, Monsieur R., hatte laut Bericht in der Dienstzeit private E-Mails gecheckt und war während eines Krankenstands Freizeitaktivitäten nachgegangen. Er wurde am 21. November des Vorjahres ohne Abfertigung fristlos entlassen. Die Schlüssel seiner Dienstwohnung - 50 Quadratmeter Fläche im Souterrain des Botschaftsgebäudes - die ihm ermöglicht habe, seine drei Kinder (6, 9 und 13) auf gute Schulen im wohlhabenden 7. Bezirk zu schicken, seien ihm sogleich abgenommen worden.
Der Entlassene bat in der Folge, noch einige Monate in der Dienstwohnung bleiben zu können, weil es schwierig sei, in der Nähe ein neue Unterkunft zu finden. Auch sollte bis dahin Klarheit bestehen, ob ihm eine Sozialwohnung zugeteilt werde. Die Botschaft habe dies aber abgelehnt.
Plassnik sieht sich jedenfalls in einem Brief an den "Express" im Recht: Die Dienstwohnung sei Teil des Dienstvertrages, die Benutzung mit dem Dienstvertrag erloschen.
Der konservativen Politikerin Dati, die Bürgermeisterin von ganz Paris werden will, sich als derzeitige Bürgermeisterin des 7. Arrondissements in die Sache einschaltete und Plassnik bat, den Auszug aufzuschieben, sei erklärt worden, dem Nachfolger von Monsieur R. müsse die Dienstwohnung zur Verfügung stehen, damit sichergestellt sei, dass die Botschaft reibungslos funktioniere. Die österreichische Auslandsvertretung habe dem Mann und seiner Familie daraufhin zwei andere Wohnungen in der Botschaft befristet bis 31. Jänner angeboten, berichtete "L'Express" weiter. Schließlich sei dem Ex-Mitarbeiter auch dort der Zugang gesperrt worden.
Anhörung Ende März
Nun gehe Monsieur R. gegen die Republik Österreich wegen "missbräuchlicher Entlassung" vor. Ende März solle es in dem Fall zu einer ersten Anhörung vor einem Arbeitsgericht kommen. Plassnik, die laut dem Magazin "gleichgültig gegenüber dem Schicksal" der Kinder erscheint, müsse wegen Mobbings und "Beeinträchtigung des Privatlebens" vor Gericht.