Haider-Sekretär
Koloini: Freispruch in Geldwäsche-Prozess
14.10.2011
Alle Anträge der Staatsanwaltschaft wurden von der Richterin abgewiesen.
Franz Koloini, der langjährige Protokollchef des vor drei Jahren verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, ist am Freitagnachmittag im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. Freisprüche gab es auch für die beiden russischen Geschäftsmänner Alexey B. und Artem B. sowie einen Wiener Anwalt, der die zwei seit längerem zivilrechtlich vertritt. Die Anklagebehörde hatte ihnen Bestechung angekreidet.
Für Richterin Gerda Krausam erbrachte die Verhandlung "keine Beweise", dass die Russen im Zusammenhang mit ihren Staatsbürgerschafts-Anträgen Landeshauptmann Haider einen finanziellen Vorteil für die parteiliche Behandlung eines Amtsgeschäfts gewährt hätten. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.
Für Gericht kein Amtsgeschäft gegeben
Die millionenschweren Kraftwerke-Betreiber Alexey B. und Artem B. hatten im Juli 2005 und Ende Jänner 2007 eine Mio. US-Dollar bzw. 900.000 Euro auf ein im Auftrag von Jörg Haider errichtetes Konto bei der Hypo Alpe Adria überweisen lassen, über das der damalige Kärntner Landeshauptmann das Sponsoring für das Formel 1-Engagement des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher abwickelte. Mitte Jänner 2007 bekamen die russischen Geschäftsmänner nach Interventionen Haiders bei der damaligen schwarz-orangen Bundesregierung die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
Für Richterin Gerda Krausam kam der Tatbestand der Bestechung Haiders schon allein deshalb nicht in Frage, weil die Staatsbürgerschaft von der Bundesregierung verliehen wird. Selbst wenn Haider mit seinen Fürsprachen für die Russen parteilich gehandelt hätte, läge auf seiner Seite kein Amtsgeschäft vor, da seine Interventionen auf die Entscheidung der Bundesregierung, die sich in einem einstimmigen Ministerratsbeschluss für die Staatsbürgerschafts-Verleihung an die Russen wegen besonderer Verdienste um die Republik ausgesprochen hatte, "keinen Einfluss hatten", wie Krausam ausführte.
Krausam ging davon aus, dass die geflossenen Millionen tatsächlich Sponsor-Gelder waren und diese nicht nachweislich mit dem Thema Staatsbürgerschaft verknüpft waren. Aus dem abgeführten Beweisverfahren sei "nicht ableitbar, dass es entsprechende Absprachen gegeben hat. Das sind Vermutungen, auf die das Gericht keine Feststellungen aufbauen kann." Bei Alexey. B. und Artem B., die einen "durchaus glaubwürdigen" Eindruck hinterlassen hätten, fehle es jedenfalls an der subjektiven, auf eine Bestechung gerichteten Tatseite.
Zum selben Ergebnis kam die Richterin beim Anwalt der beiden, der in die Sache involviert war und die Geldbeträge zur Auszahlung angewiesen hatte. Dass die 900.000 Euro erst auf dem Hypo-Konto landeten, nachdem die Russen nach über einjähriger Wartezeit - sie hatten bereits im Oktober 2005 um die Staatsbürgerschaft angesucht - endlich einen österreichischen Pass in Händen hielten, wertete Krausam nicht als geschicktes "Hinauszögern" des Anwalts. Bei den 900.000 Euro habe es sich um die "Erfüllung eines schon viel früher abgeschlossenen Sponsorvertrags" gehandelt: "Es gibt keine Beweise, dass die 900.000 für eine Intervention des Doktor Haider bezahlt wurden."
Krausam bekrittelte in diesem Zusammenhang, es sei in dem Verfahren zu sehr um die Frage gegangen, ob der verstorbene Haider sich strafrechtlich etwas zuschulden hatte kommen lassen: "Ich habe den Eindruck gewonnen, dass dieses Verfahren ein wenig zu sehr in die politische Richtung getrieben wurde. Parteipolitische Aspekte haben hier außer acht gelassen zu werden."