Heinisch-Hosek

Frauenförderpläne als Gesetz?

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Unternehmen sollen Frauenförderplänein Betrieben verankern.

Geht es nach Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S), sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Frauenförderpläne in ihren Betrieben zu verankern. Die Ministerin drängt deshalb darauf, diese in der nächsten Gleichbehandlungsgesetzesnovelle festzuschreiben, die sie für Herbst erwartet. "Das wäre ein weiterer Puzzlestein für mehr Gleichberechtigung in der Arbeitswelt", erklärte Heinisch-Hosek gegenüber der APA. Sie denkt dabei auch an Sanktionen, so könnten etwa bei Nichterstellung der Förderpläne Klagen möglich sein.

Frauenförderpläne
Die Frauenförderpläne sieht Heinisch-Hosek als Ergänzung zu den bereits eingeführten Einkommensberichten, zu deren Erstellung seit Jahresbeginn auch Unternehmen ab einer Firmengröße von 500 Beschäftigte verpflichtet sind. Die Einkommensberichte würden Gehaltsunterschiede aufzeigen und daraus seien Maßnahmen abzuleiten, wie man die Differenz beseitigt, erklärte die Ressortchefin. Laut ihrem Vorschlag sollten künftig Betriebe ab 100 Mitarbeiter die Pläne erstellen müssen. Die Verpflichtung wäre ein "sanfter Druck" und Heinisch-Hosek denkt auch an Sanktionen: "Man sollte ihn einklagen können, wenn er nicht gemacht wird. Das wäre ein erster Schritt."

Eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wird derzeit von den Sozialpartnern diskutiert. Die Ressortchefin drängt deshalb darauf, auch die verpflichtenden Frauenförderpläne darin aufzunehmen. Vorbesprochen sei die Forderung bereits mit dem Sozialministerium. Das Wirtschaftsministerium sei auf Beamtenebene informiert, so die Ministerin. Demnächst will Heinisch-Hosek mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) über diesen Vorstoß sprechen.

Die Frauenministerin verweist darauf, dass es in einigen Ländern wie etwa Australien, Nordirland oder Schweden bereits gesetzliche Verpflichtungen zur Erstellung von Frauenförderplänen gibt. Auch in Kanada gebe es eine Verpflichtung, die sich jedoch auf die Gleichstellung diverser gesellschaftlicher Gruppen bezieht. "Österreich würde mit der gesetzlichen Einführung eine Vorreiterrolle einnehmen", so Heinisch-Hosek.

In Schweden etwa sind Arbeitgeber zu aktiven Maßnahmen zur Förderung von Frauen bzw. zur Gleichstellung verpflichtet. Auch müssen sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Bei einem Verstoß drohen hier Bußgeldzahlungen. In Australien sind Unternehmen ab 100 Beschäftigten gefordert, jährliche Frauenförderpläne bei der "Kommission zur Gleichstellung von Frauen" einzureichen. Verstöße werden hier mit einem Ausschluss von öffentlichen Vergaben geahndet. Auch werden die Namen der Unternehmen, die keinen Bericht legen, im Internet veröffentlicht.

In Österreich lässt Heinisch-Hosek Leitlinien für die von ihr gewünschten Förderpläne erarbeiten. Es geht dabei vor allem um den Berufseinstieg und Aufstieg, um Weiterbildung und die Vereinbarkeit. Vorstellbar sei etwa als Ziel eine höhere Zahl weiblicher Lehrlinge oder Praktikumsplätze speziell für Mädchen, Teilzeit für Führungspositionen, Kinderbetreuung, das Einsetzen einer Frauenbeauftragten sowie das Anbieten von Väterkarenz.

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