Korruptionsgesetz

Freibrief für Abgeordnete

06.05.2009

Bis zum Sommer soll ein neues Korruptionsgesetz Ungereimtheiten beseitigen. So gut wie fix ist: Abgeordnete sind davon weiter ausgenommen.

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© KERNMAYER/TZ ÖSTERREICH
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Bis zum Sommer will Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ein Gesetz vorlegen, das die Unschärfen im Korruptionsgesetz beseitigen soll. Aber wie es aussieht, brauchen sich Abgeordnete des Nationalrats, des Bundesrats und der Landtage, sowie Mitglieder der Gemeinderäte weiterhin nicht betroffen fühlen. „Diese Politiker werden wahrscheinlich nicht von einer Neuregelung umfasst“, betont ein Verhandler gegenüber ÖSTERREICH.

„Das Thema Abgeordnete ist noch offen und eine politische Entscheidung“, hält hingegen Bandion-Ortner gegenüber ÖSTERREICH fest. Einerseits könne „ein Abgeordneter mit seiner Einzelstimme wenig beeinflussen“. Zum anderen wären aber österreichische EU-Abgeordnete bereits von strengeren Regelungen betroffen, gibt die Justizministerin zu bedenken. Aber: „Das kann ich nicht alleine entscheiden.“

Sorge um Nebenjobs
Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der Reform, wobei sich SPÖ und ÖVP besonders um die Nebenjobs von Abgeordneten sorgen. Wenn etwa ein Mandatar auch für die Wirtschaftskammer tätig ist, könnte man ihm für dafür erhaltene Geldleistungen eine verbotene Geschenkannahme unterstellen.

Jedenfalls repariert wird das Gesetz im Bereich des Kultur-Sponsoring. Die Eckdaten der Reform:

  • Geringfügigkeits-Grenze: Gilt laut aktueller Rechtsprechung bei Geschenken ab 100 Euro, soll aber auf 200 Euro angehoben werden.
  • Präzisierung von „öffentlichen Amtsträgern“: Anders als Private dürfen öffentliche Amtsträger derzeit nicht „angefüttert“ werden – etwa mit Konzertkarten über 100 Euro. Präzisiert werden soll jetzt, ab welchem Einflussgrad ein Unternehmen als staatsnah bezeichnet wird.
  • Strafbarkeit von „pflichtgemäßem Handeln“: Im öffentlichen Sektor wird Geschenkannahme auch bei „pflichtgemäßem Handeln“ bestraft: So macht sich ein beschenkter Beamter schon strafbar, wenn er etwa einem Anbieter eine Baubewilligung erteilt, die dieser aufgrund des besten Angebots ohnehin erhalten hätte. Das soll geändert werden.
  • Strafrahmen: Liegt derzeit bei schwerer Bestechung (5.000 Euro) bei drei Jahren. Soll angehoben werden.

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