Kein Beweis für Bestechung

Freibrief für das "System Haider"

14.10.2011


Haiders Ex-Protokollchef Koloini wurde in 1. Instanz freigesprochen.

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„Parteipolitische Aspekte haben hier außer Acht gelassen zu werden“, begründete Richterin Gerda Krausam Freitagnachmittag den Freispruch von Franz Koloini, ehemals Protokollchef des verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider.

Koloini war Geldwäsche vorgeworfen worden: Zwei russische Geschäftsleute sollen Haider Geld für die österreichische Staatsbürgerschaft gezahlt haben. Koloini habe einen Teil dieses Geld „verschoben“.

Haider hatte den Kärntner Rennfahrer Patrick Friesacher in die Formel eins einkaufen wollen, das Minardi-Team verlangte im März 2005 zwei Millionen Euro. Haider spazierte zur Hypo, eröffnete ein Konto auf Friesachers Namen, aber ohne dessen Wissen, und überzog es – ohne jede Sicherheit. Dann suchte er nach Sponsoren, fand die beiden russischen Geschäftsmänner Alexej B. und Artem B. Sie überwiesen im Juli 2005 eine Million € auf das Konto und beantragten im Oktober die Staatsbürgerschaft. 900.000 Euro überwiesen sie erst am 31. Jänner 2007 – nachdem die ÖVP-BZÖ-Regierung in ihrer letzten Sitzung positiv über ihren Antrag entschieden hatte.

„Keine Beweise“, dass Geld nicht für Sponsoring floss
Auf dem Hypo-Konto war nun ein Plus von 197.000 Euro. Koloini brachte Haider 30.000 Euro in bar. Den Rest „parkte“ er auf zwei Sparbüchern. Krausam fand „keine Beweise“, dass das Geld nicht für Sponsorzwecke, sondern für Geldwäsche und Bestechung gedacht war.

Letztlich habe die Regierung aufgrund von Investitionen der Geschäftsleute in ein Hotel über die Staatsbürgerschaft entschieden, nicht Haider. Für einen Schuldspruch Koloinis hätte dieser wissen müssen, dass das Geld aus rechtswidrigen Geschäften geflossen sei. Koloini war erleichtert. Anwalt Gerhard Lesjak lud ihn „auf ein großes Bier“ ein. Die Ex-Russen posierten lachend auf der Anklagebank. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

Auch FPÖ-Kurzmann geht frei

Freispruch auch für den steirischen FPÖ-Landeschef Gerhard Kurzmann und seinen Werbeberater: Der Richter sieht keine Verhetzung.

Er war unauffällig durch die Seitentür gekommen, während vor dem Gericht einige Jungsozialisten demonstrierten, gegangen ist er als Gewinner: Der steirische FPÖ-Chef Gerhard Kurzmann und sein Schweizer Werbeberater wurden am Freitag in Graz vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen.

Im steirischen Landeswahlkampf 2010 hatte das Online-Spiel „Moschee baba“ für Aufsehen gesorgt, bei dem mit einem Zielkreis Minarette weggeklickt werden sollten.

Kernfrage für das Gericht war, ob es sich bei „Moschee baba“ um ein „Shooter“-Spiel handelt. „Ja“, sagte der Staatsanwalt, „Nein“, Angeklagter und Verteidigung. Nicht mit ausreichender Sicherheit, entschied am Ende der Richter. Daher: Freispruch.

„Ich bin erleichtert“, so Kurzmann in einer ersten Reaktion gegenüber ÖSTERREICH. Inzwischen sei das Spiel nicht mehr online und das sei auch künftig nicht geplant. Staatsanwalt Johannes Winklhofer will gegen das Urteil Berufung einlegen.

K. Nagele

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