Keine Tests für Genesene – Mehr Besuch in Heimen
Freitesten fehlt in neuer Corona-Verordnung
21.12.2020
Corona-Verordnung für Weihnachten ist da: Sie ist aber noch eher lückenhaft. Die Verordnung im Wortlaut.
Heute soll die neue Covid-Verordnung durch den Hauptausschuss – sie enthält die angekündigte Lockerung zu Weihnachten (10 Personen aus 10 Haushalten am 24. und 25. Dezember) und dem völligen Lockdown zu Silvester (ganztägige Ausgangsbeschränkungen ab 26. Dezember). Die Geschäfte sind dann wieder geschlossen, ausgenommen die Versorgung mit wichtigen Gütern des täglichen Lebens. Doch das ist neu;
■ Pflegeheime: Am 24. und 25. dürfen Bewohner von Pflegeheimen – neben dem immer erlaubten einen Besuch pro Woche – zwei Mal von zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden.
■ Ausnahme beim Testen: Menschen, die an Corona erkrankt waren, gelten für drei Monate als immun und sind damit von Testpflichten ausgenommen.
■ FFP2-Masken dürfen kein Atemventil haben.
■ In Seilbahnen müssen bereits FFP2-Masken getragen werden.
■ Freitesten. Wie das ab 17. Jänner funktioniert, ist noch offen – am 4. Jänner kommt jedenfalls eine neue Verordnung.
Die Verordnung im Wortlaut: