Jetzt also doch
Friseure und Kosmetikstudios dürfen aufsperren
02.12.2020
Unter Auflagen dürfen auch die körpernahen Dienstleister ab nächster Woche aufsperren.
Die körpernahen Dienstleister vom Fußpfleger bis zum Friseur dürfen ab 7. Dezember ihren Betrieb wieder aufnehmen. Sie versprechen dabei - wie schon bisher - die höchsten Hygiene- und Sicherheitsstandards umzusetzen. Doch noch ist gar nicht eindeutig klar, welche konkreten womöglich neuen Rahmenbedingungen im Zuge der Öffnung auf Unternehmer und Kunden zukommen. Dazu ist die entsprechende Verordnung noch abzuwarten.
Jedenfalls "ist wieder mehr Planungssicherheit für unsere Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben", freute sich Friseur-Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder in einer Aussendung der Wirtschaftskammer (WKÖ) am Mittwoch. "Wir sind froh und erleichtert, dass wir – wie von uns gefordert – bei der ersten Öffnungsrunde dabei sind."
"Für unsere Studios sind verpflichtende Ausübungsregeln und strenge Hygienevorgaben nicht neu", betonte die Bundesinnungsmeisterin Dagmar Zeibig der Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Nagelstudio-Betreiber, Piercer und Tätowierer. "Deshalb ist die Disziplin bei der Einhaltung der Covid-19-Schutzmaßnahmen besonders hoch."
"Gerade die körpernahen Dienstleister sind prädestiniert, ein hohes Hygieneniveau zur Sicherheit ihrer Kunden und Kundinnen in ihren Betrieben zu garantieren", erklärte auch Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk. "Die hochwertige Ausbildung und Qualifikation ist die Grundlage dafür und bewährt sich gerade jetzt in dieser Krise."