Fehler beim E-Voting
Für Mayer ist ÖH-Wahl "rechtswidrig"
19.05.2009
Der Verfassungsexperte sieht aufgrund der fehlenden Kurzbezeichnungen eine große Chance auf Aufhebung der gesamten ÖH-Wahlen.
Die Stimmzettel bei den ersten Internet-Wahlen zur Österreichischen Hochschülerinnenschaft (ÖH) sind wegen der fehlenden Kurzbezeichnungen der Fraktionen "rechtswidrig", erklärte der Wiener Verfassungsjurist Heinz Mayer. In der Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO) sei fixiert, dass die Internet-Stimmzettel "in größtmöglicher Anlehnung" zu jenen für die Papierwahl darzustellen sind - und dort ist neben der Fraktion "gegebenenfalls" die Kurzbezeichnung anzuführen. "Die Chance auf eine Aufhebung der gesamten ÖH-Wahlen ist sehr groß", so Mayer.
"Wahlwiederholung"
Schließlich würden die per E-Voting
abgegebenen Stimmen das Gesamtergebnis beeinflussen. Werde die Internet-Wahl
also wegen der fehlenden Kurzbezeichnung von einer Fraktion angefochten,
müsste laut Mayer "die gesamte Wahl wiederholt werden".
Verzögerungstaktik
Einzige Ausnahme: Sollte die
Wahlanfechtung - zuerst bei der Wahlkommission an der jeweiligen Uni, dann
beim Wissenschaftsministerium und als letzte Instanz beim
Verfassungsgerichtshof - erst im letzten Viertel der zweijährigen Amtszeit
rechtskräftig werden, würden die Wahlwiederholung und die reguläre kommende
Wahl zusammenfallen. Dann würde laut HSWO bis zum regulären Wahltermin
trotzdem jene Exekutive der ÖH vorstehen, die auf Basis der aufgehoben
Wahlergebnisse gebildet wurde.