Gefordert
Fußfesseln für Täter häuslicher Gewalt
25.11.2009
Frauenministerin Heinisch-Hosek ließ sich das spanische System zeigen.
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) befürwortet den Einsatz von elektronischen Fußfesseln an Tätern häuslicher Gewalt, um Opfer vor weiteren Übergriffen zu schützen. Wie die "ZiB24" in der Nacht auf Mittwoch berichtete, ließ sich die Ministerin das spanische Fußfessel-System in Madrid vorführen. Heinisch-Hosek verwies darauf, dass in Österreich jeder zehnte Täter die gerichtliche Verfügung missachte, sich vom Opfer fernzuhalten. Das Fußfessel-System "wäre eine Möglichkeit, das hintanzuhalten".
Elektronische Fußfessel
Voriges Jahr kamen in Spanien 75
Frauen nach Fällen häuslicher Gewalt ums Leben. Zur Bekämpfung des Problems
setzt die sozialistische Regierung auch auf eine Verschärfung der Strafen.
So kann ein Richter anordnen, dass der Täter ein elektronisches Armband oder
eine elektronische Fußfessel tragen muss. Die Geräte schlagen Alarm, wenn
sich der Täter seinem Opfer auf 500 Meter nähert. Es werden sowohl das
potenzielle Opfer als auch die Polizei verständigt.
Häusliche Gewalt nimmt zu
"Ich glaube, dass das System
des Armbandes, der Fußfessel, auch insofern gut wäre, weil in Österreich
jeder zehnte Täter sich nicht daran hält, wenn eine einstweilige Verfügung
vom Gericht da ist, dass er sich fernzuhalten hat", sagte
Heinisch-Hosek. Sie verwies darauf, dass die Zahl der Fälle von häuslicher
Gewalt auch in Österreich zunehme. Der Anstieg der gemeldeten Fälle sei nur
zum Teil dadurch zu erklären, "dass das Bewusstsein gestiegen ist"
und mehr Frauen wüssten, wohin sie sich wenden sollen.
Bandion-Ortner "eher" dagegen
Während Heinisch-Hosek
sich für den Einsatz der elektronischen Fußfesseln ausgespricht, erteilt die
Justiz dem Projekt "tendenziell" eine Absage. "Es schaut eher nicht so aus,
dass sie eingeführt werden", erklärt der Sprecher von ÖVP-Justizministerin
Claudia Bandion-Ortner. Eine Evaluierung habe ergeben, dass - aufgrund der
"relativ geringen Zahl" an Verstößen gegen einstweilige Verfügungen - die
Kosten zu hoch seien.