Doch-Nicht-Bischof
Gab Wagner Schwangerer Geld für Abbruch?
11.03.2009
Der Pfarrer und verhinderte Bischof dementiert hartnäckige Gerüchte.
Die Diözese Linz kommt nicht zur Ruhe, die Gerüchteküche brodelt. Nachdem die konservative Internet-Plattform kath.net am Wochenende den Ungenacher Pfarrer Josef Friedl als antizölibatären Priester mit Lebensgefährtin geoutet hatte, tritt nun der von der Bischofsweihe zurückgetretene Gerhard Maria Wagner einem seit Wochen kursierenden Gerücht entgegen. Der Pfarrer von Windischgarsten habe einer schwangeren jungen Frau Geld für eine Abtreibung gegeben, hieß es zuletzt in Oberösterreich. In der deutschen "Tagespost" dementierte Wagner die Vorwürfe.
Geheimhaltung für Rücktritt
Es handle sich um offenbar
aus liberalen Kreisen gestreuten Gerüchte, Wagner sprach von einer Intrige.
"Das Ganze ist erstunken und erlogen", wehrte sich der Geistliche. Angeblich
gibt es Indizien dafür, dass der Vorwurf drei Tage vor der für 22. März
geplanten Bischofsweihe an die Öffentlichkeit gespielt worden wäre, wenn
Wagner nicht vorher den Papst um die Rücknahme der Ernennung gebeten hätte.
Geld für Kind behalten
"In Windischgarsten glaubt das kein
Mensch", zeigte sich Wagner überzeugt. Dort sei sein Einsatz für den
Lebensschutz allgemein bekannt. Hätte er tatsächlich eine Abtreibung
unterstützt, hätte er sich "die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen",
sagte er. Der Pfarrer räumte aber ein, dass er einer jungen, schwangeren
Frau Geld gegeben hätte, damit sie ihr Kind austragen könne.
Friedl droht Amtsenthebung
Der Ungenacher Pfarrer Josef Friedl,
der sich öffentlich dazu bekannt hatte, seit Jahren mit einer Frau
zusammenzuleben, muss kommenden Montag Diözesanbischof Ludwig Schwarz Rede
und Antwort stehen. Auch die Forderung Friedls nach einem Zölibat auf Zeit
dürfte bei dem Treffen Gesprächsthema sein. Friedl, der sich als Betreuer
und Fürsprecher von Arigona Zogaj einen Namen gemacht hatte, war auch
Teilnehmer an der Dechantenkonferenz, die Wagner ihre Unterstützung
verweigert hatten. Ihm droht nach seinem öffentlichen Eingeständnis im
schlimmsten Fall die Amtsenthebung.