Bund-Länder-Vereinbarung

Ganztagsschule: Ausbau bis 2018 fix

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200.000 Plätze bis 2018. Jährlich 160 Mio. für Investitionen und Personal.

Der Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung ist fix. Alle Landeshauptleute haben den entsprechenden 15a-Vertrag unterschrieben, wie Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) am Donnerstag mitteilte. Dadurch werden ab 2014 die bisher vorgesehenen Mittel von jährlich 80 auf 160 Mio. Euro bis 2018 verdoppelt, bis zum Schuljahr 2018/19 soll die Zahl der Plätze von derzeit 119.000 auf 200.000 steigen. Damit sollen dann 30 Prozent der Sechs- bis 14-Jährigen ein Angebot vorfinden, derzeit sind es 17,6 Prozent.

Nachfrage steigt

Schulische Ganztagsbetreuung umfasst neben Schulen mit reiner Mittags- oder Nachmittagsbetreuung nach dem Unterricht auch verschränkte Ganztagsschulen, in denen sich Unterricht und Freizeit abwechseln. Die Nachfrage vonseiten der Eltern sei nach wie vor steigend, betonte Schmied. Zusätzlich nehme auch das Interesse der Bürgermeister zu, da sich Ganztagsschulen als Standortfaktor für Betriebsansiedelungen herausgestellt hätten.

55.000 Zuschuss pro Gruppe

Konkret gibt es ab 2015 maximal 55.000 statt 50.000 Euro Zuschuss pro Gruppe für Infrastrukturmaßnahmen und 8.000 statt bisher 9.000 Euro zur Deckung der Personalkosten im Freizeitteil. Außerdem müssen Schulerhalter künftig schon ab zwölf Kindern (bisher: 15) Tagesbetreuung am Standort anbieten, Eltern haben darauf einen Rechtsanspruch. Bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder der Erfüllung spezieller Qualitätsansprüche soll die Bildung kleinerer Gruppen möglich sein.

Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (V) lobte Schmied dafür, dass sie die "Herkulesaufgabe" des Ausbaus der Ganztagsschulen "so bravourös erledigt" hat. Allerdings würden die Gemeinden darunter leiden, dass sie nicht direkte 15a-Verträge mit dem Bund schließen können, sondern die Länder zwischengeschaltet sind: "Das Geld würde schneller und direkter bei den Gemeinden ankommen, wenn es nicht den Umweg über die Bundesländer nehmen muss."

Außerdem kritisiert er, dass die Nachmittagsbetreuer im Freizeitteil - etwa die eigens dafür ausgebildeten Freizeitpädagogen - im Gegensatz zu den Lehrern bei der Gemeinde angestellt sind. "Das ist unbefriedigend, es wäre besser, wenn sowohl Lehrer als auch Nachmittagsbetreuer einen Dienstgeber hätten, idealerweise die Länder." Das könnte dann über einen Personalpool organisiert werden, aus dem die Gemeinden sich dann bedienen.

Gemeindebund möchte mehr Lehrer für Nachmittagsbetreuung

Generell wünscht Mödlhammer sich mehr Lehrer am Nachmittag in der Schule, immerhin würden die Eltern zurecht erwarten, dass die Kinder ihre Hausaufgaben, Üben und Lernen bereits in der Schule erledigen. Derzeit sei es allerdings nicht leicht, Lehrer für den Lernteil zu bekommen, da dieser nur den halben Wert einer Unterrichtsstunde hat. Schmied betonte in diesem Zusammenhang, dass das Regierungsmodell zum Lehrerdienstrecht vorsieht, Lernbetreuung am Nachmittag einer Unterrichtsstunde gleichzustellen.

Mödlhammer wünscht sich zudem, dass die Gemeinden bei der Entscheidung, welche Art der schulischen Ganztagsbetreuung angeboten wird, ein Mitspracherecht bekommen. Derzeit liegt die Entscheidung allein bei den Schulpartnern (Eltern, Lehrer). "Hier kommt es oft zu einer Pattstellung, es wäre wünschenswert, dass die Schulerhalter hier auch mitreden können." An den Schulen ist der Bund für die Finanzierung der Lehrer zuständig, der Schulerhalter - im Falle von Pflichtschulen (Volks-, Haupt-, Sonderschule) meist die Gemeinden - für die Gebäude und das Betreuungspersonal im Freizeitteil.
 

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