Wie jetzt?
Gastronomen verwirrt: Nächste Panne bei Anschober-Verordnung
01.05.2020
Zwar wurden in der Lockerungsverordnung die Corona-Ausgangsbeschränkungen aufgehoben, aber Betretungsverbote für Hotels, Lokale etc. blieben bis 30. Juni aufrecht. Jetzt musste der Minister korrigieren.
Nach dem Hickhack um den Oster-Erlass und die Aufregung, dass es ja nie verboten war seine Freunde zu treffen, legte sich das Ministerium von Rudi Anschober (Grüne) jetzt erneut in die Nesseln. Mit seiner "Lockerungsverordnung" sorgte der Minister für Verwirrung: Er hob zwar die Corona-Ausgangsbeschränkung auf, versah aber Betretungsverbote für Hotels, Lokale etc. mit dem Verordnungs-Ablaufdatum 30. Juni. Unternehmer fürchteten um die für Mai angekündigte Öffnung, aus der VP-Tirol kam Kritik, die VP-Ministerin stellte die Öffnung im Mai klar - und dann auch Anschober.
"Es gibt keinen Grund für Aufregung", ließ er Freitagnachmittag schriftlich der APA mitteilen. Es sei "alles recht klar und einfach zu verstehen". Mit der Lockerungsverordnung seien "jetzt einmal die Verkehrsbeschränkungen aufgehoben" - und "die Öffnung der Gastronomie wird am 15. Mai erfolgen, am 29. Mai werden die Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke wieder geöffnet. Entsprechende Verordnungen, die diese weiteren Schritte regeln, folgen."
Schon zuvor hatte das Gesundheitsministerium erläutert, dass der Regierungs-Fahrplan für weitere Öffnungen im Mai nach wie vor aufrecht sei - auch wenn laut Donnerstagnacht verlautbarten Lockerungsverordnung die Betretungsverbote für Beherbergungsbetriebe, Gaststätten oder Freizeit- und Kultureinrichtungen (wie Bäder, Museen, Tiergärten etc.) noch acht Wochen gelten. Aber: Schon seit vergangener Woche werde an einer Novelle zu dieser Verordnung gearbeitet. Weitere Öffnungen seien freilich von der epidemologischen Entwicklung abhängig, hieß es.
Laut ÖVP-Tourismusministerin Elisabeth Köstinger steht es aber ganz fest: "Die Öffnung der Gastronomiebetriebe wird wie vorgesehen am 15. Mai erfolgen. Die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Freizeitanlagen sowie Seilbahnen wird mit 29. Mai folgen", hatte sie schon Freitagvormittag via Aussendung klargestellt. Denn bei Hoteliers und Gastronomen habe Anschobers Verordnung Angst geschürt, dass die Öffnung auf Ende Juni verschoben wird, wurde in ihrem Ministerium erklärt.
Kräftigere Worte fand der Tiroler ÖVP-Wirtschaftsflügel: "Was gilt nun Herr Anschober? Ihre in letzter Sekunde kurz vor Mitternacht hingeworfene Verordnung, in der Sie Österreich bis 30. Juni zusperren oder die Ankündigungen der Bundesminister, Österreich Stück für Stück in den nächsten Wochen zu öffnen?" - hielt der Tiroler Wirtschaftsbundchef (und Obmann des Fachverbandes Seilbahnen der Wirtschaftskammer) Franz Hörl dem Gesundheitsminister vor, dass ihm "die Nöte der Unternehmer fremd" seien.
Die Opposition griff die Sache umgehend auf: "ÖVP und Grüne haben die Unternehmer wieder einmal vorsätzlich hinters Licht geführt", befand Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung, und verlangte "Klarheit, Rechtssicherheit und Planbarkeit" auch für die Wirte. Rechtssicherheit mahnte NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn ein. Wie die Sache jetzt liege, müssten "die Gastronomen und Hoteliers Köstinger und Co. also einfach glauben, dass die Lokale ab 15. und die Hotels ab 29. Mai wieder aufsperren dürfen - rechtlich darauf vertrauen können sie nicht".