Die österreichischen Gastwirte stellen in einer Charta Forderungen, wie mit dem Rauchverbot in Lokalen umgegangen werden soll.
Gastwirte mit Lokalen, deren Gästebereich größer als 75 Quadratmeter ist, stellen zumindest die Hälfte der Plätze für Nichtraucher bereit, Inhaber kleinerer Gaststätten sollen frei entscheiden, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokal sind und entsprechende Kennzeichnungen anbringen. Das sind die Wünsche der Gastwirte, die jetzt in einer Charta zusammengefasst worden sind.
Lüftung muss verfügbar sein
Weitere Punkte, die in dem
Grundsatzpapier enthalten sind: Bei Neubauten muss der Raucherbereich
räumlich abgetrennt sein, bei bestehenden Betrieben, in denen eine solche
Trennung nicht möglich ist, muss die Nichtraucherzone deutlich abgegrenzt
oder mit entsprechender Lüftung ausgestattet sein. Nichtrauchende
Servicemitarbeiter werden nach Wunsch möglichst im qualmfreien Bereich
beschäftigt.
Freiwillige Vereinbarungen
Mit dieser freiwilligen Vereinbarung -
die gesetzliche Regelung lässt nach wie vor auf sich warten - wollen die
Wirte einerseits den angestrebten Nichtraucherschutz forcieren, andererseits
aber auch jene Gäste nicht vergrämen, für die der Griff zur Zigarette zum
Ausgeh-Erlebnis gehört. Fachverbandsobmann Helmut Hinterleitner sieht ein
"partnerschaftliches Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern als einzig
gangbaren Weg", schließlich soll die österreichische Wirtshaus- und
Kaffeehauskultur bewahrt werden.
SPÖ will gesetzliche Regelung forcieren
Die SPÖ fordert
unterdessen die Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Tabakgesetz. Durch die
freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie, Nichtraucherbereiche
einzurichten, sei der Schutz von Nichtrauchern bisher nämlich nur ungenügend
umgesetzt worden, erklärte Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser am
Dienstag.
12.000 Arbeitsplätze gefährdet
Im Fall eines rigiden
Rauchverbots in Lokalen sieht Hinterleitner zahlreiche Lokale vom Zusperren
bedroht. Auf Erfahrungen in Irland basierende Hochrechnungen ergäben
mindestens 5.000 kleinere Betriebe, die in ihrer Existenz gefährdet wären,
sagte der Fachverbandsobmann. 12.000 Arbeitsplätze wären betroffen.
Deutschland als Vorbild
Eine Bestätigung für die Möglichkeit der
Wahlfreiheit sieht der Fachverband auch durch eine kürzlich in Deutschland
ergangene Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat nach
einer Beschwerde von fünf Gastwirten, die sich in ihrer Existenz gefährdet
sehen, das totale Rauchverbot für kleine Betriebe mit nur einem Gastraum
ausgesetzt.
Eden-Bar mit Lüftungsanlage
Michaela Schimanko, Inhaberin
der legendären Eden-Bar, plädierte dafür, dass jeder Gastronom selbst
entscheiden solle, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen möchte.
In der "Eden-Bar" sei noch zu Lebzeiten ihres Vaters, des 2005 verstorbenen
Heinz-Werner Schimanko, eine großzügige Entlüftungsanlage eingebaut worden.
Die Luft werden 18 Mal pro Stunde ausgetauscht und sei vermutlich besser als
zur Stoßzeit auf der Ringstraße, meinte die Gastronomin.
Koexistenz im Cafe Landtmann
Im Cafe Landtmann hat man nach den
Worten von Besitzer Berndt Querfeld beste Erfahrungen mit einer 50-50-Lösung
gemacht. Im neuen Wintergarten und im angrenzenden Bereich sitzen die
Nichtraucher, bei der Reservierung werde immer nach den Wünschen der Gäste
gefragt. "Eine extrem schöne Koexistenz", meinte der Cafetier, "was in einem
Lokal passiert, regelt eigentlich der Markt".
106 Nichtraucher-Lokale in Wien
In Wien sind derzeit 106 erklärte
Nichtraucherlokale gemeldet - bei rund 6.000 Betrieben. In Vorarlberg sind
Zigaretten in rund zwölf Prozent der größeren Speiselokale verpönt. Die
Beschäftigung von nichtrauchenden Servicemitarbeitern in qualmfreien
Bereichen soll auch bei den im März beginnenden
Kollektivvertragsverhandlungen Thema sein, wobei es um die Möglichkeiten der
Umsetzung der Idee geht. Einen Rechtsanspruch auf einen solchen Arbeitsplatz
kann Hinterleitner sich allerdings nicht vorstellen.