Freiwillige Charta

Gastwirte legen Richtlinien zum Rauchverbot vor

26.02.2008

Die österreichischen Gastwirte stellen in einer Charta Forderungen, wie mit dem Rauchverbot in Lokalen umgegangen werden soll.

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© (c) AFP
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Gastwirte mit Lokalen, deren Gästebereich größer als 75 Quadratmeter ist, stellen zumindest die Hälfte der Plätze für Nichtraucher bereit, Inhaber kleinerer Gaststätten sollen frei entscheiden, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokal sind und entsprechende Kennzeichnungen anbringen. Das sind die Wünsche der Gastwirte, die jetzt in einer Charta zusammengefasst worden sind.

Lüftung muss verfügbar sein
Weitere Punkte, die in dem Grundsatzpapier enthalten sind: Bei Neubauten muss der Raucherbereich räumlich abgetrennt sein, bei bestehenden Betrieben, in denen eine solche Trennung nicht möglich ist, muss die Nichtraucherzone deutlich abgegrenzt oder mit entsprechender Lüftung ausgestattet sein. Nichtrauchende Servicemitarbeiter werden nach Wunsch möglichst im qualmfreien Bereich beschäftigt.

Freiwillige Vereinbarungen
Mit dieser freiwilligen Vereinbarung - die gesetzliche Regelung lässt nach wie vor auf sich warten - wollen die Wirte einerseits den angestrebten Nichtraucherschutz forcieren, andererseits aber auch jene Gäste nicht vergrämen, für die der Griff zur Zigarette zum Ausgeh-Erlebnis gehört. Fachverbandsobmann Helmut Hinterleitner sieht ein "partnerschaftliches Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern als einzig gangbaren Weg", schließlich soll die österreichische Wirtshaus- und Kaffeehauskultur bewahrt werden.

SPÖ will gesetzliche Regelung forcieren
Die SPÖ fordert unterdessen die Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Tabakgesetz. Durch die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie, Nichtraucherbereiche einzurichten, sei der Schutz von Nichtrauchern bisher nämlich nur ungenügend umgesetzt worden, erklärte Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser am Dienstag.

12.000 Arbeitsplätze gefährdet
Im Fall eines rigiden Rauchverbots in Lokalen sieht Hinterleitner zahlreiche Lokale vom Zusperren bedroht. Auf Erfahrungen in Irland basierende Hochrechnungen ergäben mindestens 5.000 kleinere Betriebe, die in ihrer Existenz gefährdet wären, sagte der Fachverbandsobmann. 12.000 Arbeitsplätze wären betroffen.

Deutschland als Vorbild
Eine Bestätigung für die Möglichkeit der Wahlfreiheit sieht der Fachverband auch durch eine kürzlich in Deutschland ergangene Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat nach einer Beschwerde von fünf Gastwirten, die sich in ihrer Existenz gefährdet sehen, das totale Rauchverbot für kleine Betriebe mit nur einem Gastraum ausgesetzt.

Eden-Bar mit Lüftungsanlage
Michaela Schimanko, Inhaberin der legendären Eden-Bar, plädierte dafür, dass jeder Gastronom selbst entscheiden solle, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen möchte. In der "Eden-Bar" sei noch zu Lebzeiten ihres Vaters, des 2005 verstorbenen Heinz-Werner Schimanko, eine großzügige Entlüftungsanlage eingebaut worden. Die Luft werden 18 Mal pro Stunde ausgetauscht und sei vermutlich besser als zur Stoßzeit auf der Ringstraße, meinte die Gastronomin.

Koexistenz im Cafe Landtmann
Im Cafe Landtmann hat man nach den Worten von Besitzer Berndt Querfeld beste Erfahrungen mit einer 50-50-Lösung gemacht. Im neuen Wintergarten und im angrenzenden Bereich sitzen die Nichtraucher, bei der Reservierung werde immer nach den Wünschen der Gäste gefragt. "Eine extrem schöne Koexistenz", meinte der Cafetier, "was in einem Lokal passiert, regelt eigentlich der Markt".

106 Nichtraucher-Lokale in Wien
In Wien sind derzeit 106 erklärte Nichtraucherlokale gemeldet - bei rund 6.000 Betrieben. In Vorarlberg sind Zigaretten in rund zwölf Prozent der größeren Speiselokale verpönt. Die Beschäftigung von nichtrauchenden Servicemitarbeitern in qualmfreien Bereichen soll auch bei den im März beginnenden Kollektivvertragsverhandlungen Thema sein, wobei es um die Möglichkeiten der Umsetzung der Idee geht. Einen Rechtsanspruch auf einen solchen Arbeitsplatz kann Hinterleitner sich allerdings nicht vorstellen.

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