4,3 Millionen Euro
"Geld verschleiert": Nächste Anklage gegen Karl-Heinz Grasser
17.12.2021Der Vorwurf der WKStA: Der ehemalige Finanzminister soll seine Einkünfte durch die Meinl-Bank verschleiert haben.
Wien. Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung hat der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser nun eine Anklageschrift zugestellt bekommen, die Anklage ist nicht rechtskräftig. Grasser kann dagegen Einspruch erheben. Sollte er damit Erfolg haben, kommt es nicht zu einem Prozess. Falls er jedoch nicht reüssieren würde, muss er sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Abgabenhinterziehung verantworten, es droht eine Geldstrafe bis zu 4,4 Millionen Euro und bis zu zwei Jahre Haft.
Grasser soll Einkünfte aus Vertriebsprovisionen der Gesellschaft Meinl Power Management nicht in seiner Einkommenssteuererklärung angegeben haben und so um 2,2 Millionen Euro zu wenig Steuern gezahlt haben, so der Vorwurf im Finanzstrafverfahren. Auch sein Steuerberater ist Beschuldigter, den Namen nennt die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht, auch seine Anklage ist nicht rechtskräftig. Grasser und der Steuerberater haben immer alle Vorwürfe der Steuerhinterziehung zurückgewiesen, es gilt die Unschuldsvermutung.
Nicht versteuerten Einkünfte
Die laut dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft von Grasser nicht versteuerten Einkünfte wurden vor vielen Jahren generiert. Grasser war Finanzminister in zwei Bundesregierungen von Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) und schied im Jänner 2007 aus der Regierung aus. Damals war er mit dem Banker Julius Meinl gut bekannt, in dessen Wirtschaftsimperium fand Grasser nach der Politik bald einen neuen Job: Er repräsentierte die Fondsgesellschaft Meinl International Power (MIP), die im Sommer 2007 an die Börse ging und viel Geld von Anlegern einsammelte.
Die wirtschaftliche Konstruktion war eher kompliziert: Die MIP war eine Gesellschaft, die wiederum von einer zweiten Gesellschaft gemanagt wurde, der Meinl Power Management (MPM). Beide hatten ihren Sitz auf der Kanalinsel Jersey, die als Steueroase gilt, was Anleger aber nicht abschreckte. Neben Grasser war auch der ehemalige Verbund-General Hans Haider mit an Bord, beide standen für große Kompetenz und hatten einen großen Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit. Der Banker Julius Meinl hielt sich eher im Hintergrund. Ähnliche Investitionsfonds waren damals auch die auf Immobilien gerichtete Meinl European Land (MEL) und die Meinl Airport International (MAI).
Investitionen im Energiebereich
Die MIP sollte im Energiebereich in Mittel- und Osteuropa investieren und etwa veraltete Kraftwerke sanieren. Am 1. August 2007 startete die Gesellschaft an der Wiener Börse, gleich mit einem Abschlag des Wertpapiers von 10 Prozent auf den Ausgabepreis von 10 Euro. Rund 600 Mio. Euro Bruttoemissionserlös wurden erzielt. Die Anlegerinteressensvertretung IVA zeigte sich damals skeptisch zur Unternehmenskonstruktion: Die Anleger würden das Risiko tragen, das Management aber fixe Verzinsungen erhalten. An der MPM war die Meinl Bank zu zwei Dritteln und Grasser zu einem Drittel beteiligt. Die Vergütung für diese Management-Gesellschaft bemaß sich laut IVA an der Höhe des Vermögens der börsenotierten MIP und betrug für die ersten 350 Mio. Euro 1,5 Prozent jährlich, für die nächsten 350 Mio. Euro 1,25 Prozent und für den 700 Mio. Euro übersteigenden Wert schließlich 1 Prozent.
Bald kam aber Kritik von Investoren und Anlegervertretern an Kursverlusten und an hohen Gebühren und Provisionen auf, die die Meinl Bank einstreifte. Grasser kassierte Vertriebsprovisionen, bis zum Jahr 2010 sollen es fast neun Millionen Euro gewesen sein. Die Millionen legte er offenbar nicht dem österreichischen Finanzamt offen. Stattdessen hatte er das Geld in einem internationalen Firmengeflecht in Steueroasen verbucht, das unter zwei liechtensteinischen Stiftungen errichtet worden war.
Grasser klagte seinen Steuerberater zivilrechtlich
Später klagte Grasser seinen Steuerberater zivilrechtlich vor dem Wiener Handelsgericht auf Schadenersatz. Er warf ihm Falschberatung vor, er selber habe nur das getan, was ihm der Berater empfohlen habe. In dem Prozess im Jahr 2014 meinte wiederum der Steuerberater, dass Grasser das Stiftungskonstrukt nachträglich eigenmächtig abgeändert habe. Es ging um die Stiftungen "Waterland" und "Silverland" in Liechtenstein und in deren Umfeld errichtete Gesellschaften. Nun könnten sich beide, Grasser und sein Steuerberater, am Strafgericht wieder treffen, falls es zu einem Strafprozess kommt. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.