Wie bei Burkaverbot gibt es auch bei Kopftuchverbot im Kindergarten Verwaltungsstrafen.
Seit Freitag wird ums Geld für die Kindergärten gestritten. Den Ländern ist das Angebot der Bundesregierung zu wenig – 30 Mio. Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen soll es weniger geben als bisher.
Doch auch ein anderes heißes Eisen wird im Zuge dieser Verhandlungen zu einer neuen 15a-Vereinbarung angegriffen: das Kopftuch-Verbot in Kindergärten.
Wie aus dem Verhandlungspapier der türkis-blauen Regierung hervorgeht, soll es mit Verwaltungsstrafen sanktioniert werden. Trägt also ein Mädchen im Kindergarten trotz Verbot Kopftuch, zahlen die Erziehungsberechtigten eine Geldstrafe.
Die Höhe ist vorerst noch nicht bekannt, beim Burkaverbot handelt es sich allerdings um 150 Euro.