Ziel ist die Überwachung an sensiblen Stellen wie Schulen oder Kindergärten.
Nach dem tödlichen Unfall eines Achtjährigen - er wurde am Dienstag in Wien auf einem Schutzweg nahe einer Schule von einem Auto niedergestoßen - erneuern die Gemeinden ihre Forderung, selbst Tempokontrollen durchführen zu dürfen. Ihnen geht es um die Überwachung mittels Radarboxen an sensiblen Stellen wie Schule und Kindergärten. Dazu müsste die StVO geändert werden.
20 Prozent der Strafgelder
Nach einem Treffen zwischen
Gemeindebund-Vertretern und Gemeinde-Referenten der Länder am Dienstag in
Linz sei nun ein Stolperstein aus dem Weg geräumt worden, hieß es in einer
Aussendung. Denn die Gemeindereferenten hätten Verständnis für die Forderung
aufgebracht, sagte Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. Der
Gemeindebund habe angeboten, den Bezirkshauptmannschaften - zuständig für
Anonymverfügungen und Anzeigen - 20 Prozent der eingenommenen Strafgelder
zukommen zu lassen. Die Länder verlangten nun vom Bund einen Anteil an den
Strafgeldern für die Bezirkshauptmannschaften, sagte der
Gemeindebund-Präsident. Und dieser wäre ungleich größer, da es um viel
stärker frequentierte Autobahnen und Bundesstraßen geht.
Änderung der StVO
Die Ermächtigung der Gemeinden zu
Tempokontrollen müsste in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt
werden. Es bedürfe nur weniger Sätze, sagte Mödlhammer, die Initiative dazu
müsse von Verkehrsministerin Bures ausgehen. Innenministerin Maria Fekter
(V) habe bereits ihre Zustimmung signalisiert. Das Recht der Gemeinden zu
"blitzen" war 2008 von der Datenschutzkommission mit der Begründung
unterbunden worden, dass es sich bei Gemeinden werden um Verkehrspolizei
noch um Vollzugsorgane der StVO handelt. Der Straßenverkehrsordnung zufolge
gelten Tempokontrollen als Datenverarbeitung, fallen unter das
Datenschutzgesetz und müssen müssen registriert werden.