Familienrecht

Gemeinsame Obsorge nach Scheidung

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Justizministerin Bandion-Ortner hat Entwurf zu Familienrecht vorgelegt.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) hat nun ihren Entwurf für Änderungen im Familienrecht vorgelegt. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, ist darin festgehalten, dass die gemeinsame Obsorge für ein Kind nach einer Scheidung grundsätzlich aufrecht bleibt. Uneheliche Väter sollen demnach außerdem ein Antragsrecht auf Obsorge bekommen. Neuerungen sind auch beim Besuchsrecht geplant.

Gemeinsame Obsorge
Eine gemeinsame Obsorge nach der Scheidung ist derzeit nur bei Einigkeit möglich, die Regelung kann auf Wunsch eines Elternteils ohne Begründung aufgehoben werden. Im Entwurf für die Novelle heißt es nunmehr: Wird die Ehe geschieden, "so bleibt die Obsorge beider Eltern aufrecht". Geschlossen werden muss eine Vereinbarung, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, möglich ist aber in Ausnahmefällen auch eine Vereinbarung, dass das Kind in den Haushalten beider Elternteile betreut wird. Die Eltern können aber auch vor Gericht eine Vereinbarung schließen, dass ein Elternteil allein mit der Obsorge betraut wird.

Fehlende Einigung
Bei fehlender Einigung hat das Gericht die gemeinsame Obsorge zu verfügen, sofern nicht wichtige Gründe aus Sicht des Kindeswohls - etwa Gewalt oder Missbrauch - dagegen sprechen. Neu ist für Scheidungsfälle auch, dass jener Elternteil, der nicht mit der Obsorge betraut ist, die Aufgabe bzw. auch das Recht hat, mit dem Kind eine persönliche Beziehung zu pflegen und von Schulen, Kindergärten oder Sozial- und Gesundheitseinrichtungen Auskunft zu erhalten - außer das Kindeswohl wäre gefährdet.

Uneheliche Kinder
Ein weiterer Bereich sind die unehelichen Kinder - hier ist Österreich aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verpflichtet, die Rechtslage zu ändern. Derzeit steht in diesen Fällen die Obsorge zunächst der Mutter alleine zu, auch wenn die Eltern im gemeinsamen Haushalt leben. Eine gemeinsame Obsorge muss extra beantragt werden, dafür braucht es aber die Zustimmung beider Elternteile.

Väter sollen nun ein Antragsrecht bekommen: Das Gericht hat dann nach Maßgabe des Kindeswohls zu entscheiden, ob die Mutter oder der Vater allein oder beide Elternteile mit der Obsorge betraut werden. Beantragt ein Elternteil die Aufhebung der gemeinsamen Obsorge, ist wiederum vorgesehen, dass das Gericht die Aufrechterhaltung der gemeinsamen Obsorge auszusprechen hat - nur wenn wichtige Gründe dagegen stehen, soll das Gericht einem Elternteil die alleinige Obsorge übertragen.

Kindeswohl
Der Begriff des Kindeswohls wird übrigens ausgeweitet bzw. präzisiert: Berücksichtigt werden muss etwa "das Bedürfnis des Kindes nach engen und guten Kontakten zu beiden Elternteilen" oder das "wirtschaftliche Wohlergehen".

Festgeschrieben wird weiters ein Mindestbesuchsrecht: Sofern nicht besondere Umstände vorliegen, sind für schulpflichtige Kinder mindestens zwei Tage innerhalb von zwei Wochen sowie in den Ferien eine Woche im Winter und zwei Wochen im Sommer vorgesehen. Eltern sollen künftig nur geschieden werden dürfen, wenn sie auch eine Vereinbarung über das Besuchsrecht geschlossen haben. In strittigen Fällen soll das Gericht ein vorläufiges, provisorisches Besuchsrecht festlegen müssen.

Geplant ist auch, dass das Gericht für die Eltern eine Beratung oder Mediation anordnen kann, ebenso wie ein Verbot der Ausreise mit dem Kind oder die Abnahme des Reisepasses des Kindes. Präzisiert wird auch das Recht von Großeltern, Stiefeltern oder andere nahestehende Personen auf "persönlichen Verkehr" mit dem Kind.

Implementiert werden soll weiters eine Familiengerichtshilfe mit Sozialarbeitern, Psychologen oder Pädagogen, die als Schlichtungsstelle, bevor es zu Gericht geht, dienen soll. An welchen Gerichten es diese Familiengerichtshilfe geben soll, steht laut Ministerium derzeit noch nicht fest.

Inkrafttreten sollen die Bestimmungen mit 1. Jänner 2012 - zuvor gilt es allerdings noch, sich mit der SPÖ zu einigen.

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