Razzia beim Anwalt laut OLG rechtens

Gericht: Ibiza-Drahtzieher blitzt mit Beschwerde ab

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Neues in Sachen Ibiza-Untersuchung: Die Razzia bei Anwalt M. war laut OLG rechtens.

Wien. Der in die Ibiza-Affäre involvierte Anwalt M. ist mit einer Beschwerde gegen Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung, in seiner Kanzlei sowie in einem Tresor abgeblitzt. Das Oberlandesgericht Wien hat der Beschwerde nicht stattgegeben, teilte das Gericht in einer Aussendung am Dienstag mit.

Der Anwalt soll an der Herstellung des „Ibiza-Videos“ beteiligt gewesen sein und es zum Kauf angeboten haben.

Das OLG stellte klar, „dass für die Tat, die dem Anwalt angelastet wird, das österreichische Strafrecht anzuwenden ist, weil die Beitragshandlungen in Österreich stattgefunden haben“.
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