Kein Hausarrest

Gericht lehnt Fußfessel für Auer-Welsbach ab

20.09.2010

Als  Begründung gab der Haftrichter eine Tatbegehungsgefahr an.

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© AvW
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Der Chef der pleitegegangenen Kärntner Finanzgruppe AvW, Wolfgang Auer-Welsbach, bleibt in Untersuchungshaft. Der Haftrichter hat am Montag den Antrag auf Genehmigung einer elektronischen Fußfessel abgelehnt. Begründet wurde dies mit Tatbegehungsgefahr. Auer-Welsbachs Anwalt Michael Sommer kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an.

Kärntnerin darf Fußfessel haben
Sommer erklärte, es sei bei der Verhandlung "pauschal auf alte Beschlüsse verwiesen worden", er werde jedenfalls Beschwerde einlegen. Diese gehe an das Oberlandesgericht Graz. Der Anwalt rechnet mit einer Entscheidung in etwa vier Wochen. "Der Haftrichter nimmt Tatbegehungsgefahr an, das schließt eine Fußfessel aus", sagte Sommer. Das Gericht entschied, dass Auer-Welsbach "gläubigerschädigende Kriminalität durch Beweismittelmanipulation" begehen könnte.

Bewilligt wurde hingegen der Antrag einer 45 Jahre alten Kärntnerin, die als erste Kärntnerin mit einer elektronischen Fußfessel nach Hause gehen konnte. Die Frau ist bereits Freigängerin und hat einen Arbeitsplatz, den sie sich selbst aus der Haft heraus besorgt hat. Sie wurde wegen eines Eigentumsdeliktes verurteilt, ihre Strafe endet im Juni 2011. "Das ist der Idealfall einer sanften Entlassung", meinte der Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, Peter Bevc, zu der Entscheidung.

 

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