Um die Unterrichtsverpflichtung der Lehrer, so wie von Schmied vorgeschlagen, zu verlängern, wären mehrere Gesetzesänderungen notwendig.
"Mit Verordnungen oder einem Erlass ist nichts zu machen", erklärte der Pflichtschul-Gewerkschaftsvorsitzende Walter Riegler. Eine Gesetzesnovelle würde alle Lehrer, sowohl neueintretende als auch bereits im Beruf stehende, betreffen, so der Gewerkschafter, da es - anders als bei Bahn oder Post - keine Einzelverträge gebe.
Rechtliche Schritte
Österreichs Lehrer sollen ab dem kommendem
Schuljahr für das gleiche Gehalt zwei Stunden pro Woche länger in der Klasse
stehen. Rechtlich sei dies nur mit einer Gesetzesänderung möglich, so
Riegler: Für die Pflichtschul- und Berufschullehrer müsste das
Landeslehrerdienstrechtsgesetz novelliert werden.
Für die Bundeslehrer wären Änderungen im Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz notwendig.
Gesamte Arbeitszeit geregelt
Im Landeslehrerdienstrechtsgesetz
von 2001 hatten sich die Lehrervertreter mit dem Ministerium auf eine
Neuregelung auf Basis der gesamten Arbeitszeit geeinigt. "Das LDG Neu regelt
die gesamte Arbeitszeit in all ihren Bereichen, auch mit der Vor- und
Nachbereitungszeit wie zum Beispiel Elternkontakte, Verbesserungen oder
Schulveranstaltungen", so Riegler.
22 Wochenstunden
Für Volksschullehrer gilt eine Arbeitszeit von
1.800 Stunden pro Jahr. Davon entfallen 792 Stunden rein auf den Unterricht
(22 Wochenstunden), rund 660 Stunden sind als Vor- und Nachbereitungszeit
ausgewiesen. Die verbleibenden etwa 400 Stunden sind variabel und beinhalten
etwa zusätzliche Supplierstunden, Zeit für besondere Projekte, Betreuung der
Schulbibliothek oder der EDV.
Von Beamten abgeleitet
Jeder Lehrer hat mit seinem Vorgesetzten
diese Einheiten für das nächste Schuljahr festzulegen. Die Festlegung auf
1.800 Stunden wurde von den allgemeinen Beamten abgeleitet, erklärte der
Gewerkschafter. Eine Ausweitung der Arbeitszeit von zwei Stunden würde die
Zahl der Unterrichtsstunden für Volksschullehrer von derzeit 792 auf 860 pro
Jahr steigern (24 Wochenstunden).
Für Hauptschullehrer gilt das gleiche System, wobei die Zahl der Unterrichtsstunden bei 756 liegt. Neben der Lehrverpflichtung von 21 Stunden soll die 22. Stunde für besonderen Betreuungskontakt zu den Schülern genutzt werden.
Werteinheiten
Bei den Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS)
und Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) ist ein anderes System im Einsatz,
hier gibt es die sogenannten Werteinheiten. Die Pädagogen haben 20 Stunden
zu absolvieren, wobei jedes Unterrichtsfach - je nach Aufwand - anders
gewichtet wird. Riegler geht davon aus, dass es in diesem Bereich dann laut
Schmieds Vorschlag zwei Werteinheiten mehr gäbe. In Berufsschulen und
Landwirtschaftlichen Fachschulen gibt es eine fixe Festlegung auf 23 Stunden.