Nationalrat

Gesetzesbeschwerde einstimmig beschlossen

13.06.2013

Bürger kann sich künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden.

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So umstritten die Gesetzesbeschwerde in ihrer Entstehung vor allem in Justizkreisen war, so einstimmig wurde sie am Donnerstagnachmittag vom Nationalrat beschlossen. Die entsprechende Gesetzesnovelle bringt dem Bürger ab 2015 die Möglichkeit, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn er meint, in einem Straf-oder Zivilverfahren wegen einer verfassungswidrigen Bestimmung verurteilt worden zu sein. Bisher war er davon abhängig, dass sich ein Obergericht in seiner Causa an den VfGH wendet.

Beschwerde direkt nach dem Urteil nach erster Instanz möglich
Nunmehr kann sich der Betroffene direkt nach dem Urteil in erster Instanz an das Höchstgericht wenden. Der VfGH muss dann innerhalb von vier Monaten entscheiden, ob er den Antrag, das betreffende Gesetz auf Verfassungskonformität zu prüfen, annimmt. Das ordentliche Gerichtsverfahren soll während dieser Frist nicht unterbrochen werden.

Welche Materien von der Gesetzesbeschwerde ausgenommen werden, muss erst später festgelegt werden. Angedacht sind die Bereiche Insolvenz- und Exekutionsrecht sowie Firmen-und Grundbuch.

 

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