ELGA-Entwurf

Gesundheitsakte: Neuer Entwurf von Stöger

02.06.2012


Gesundheitsminister: Anmerkungen aller Partner berücksichtigt.

Zur Vollversion des Artikels
© ÖSTERREICH/ Kernmayer
Zur Vollversion des Artikels

Gesundheitsminister Alois Stöger (S) unternimmt einen neuen Anlauf für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Fast eineinhalb Jahre nach seinem Begutachtungsentwurf, der praktisch in der Luft zerrissen worden war, und zahlreichen Diskussionen legt Stöger nun einen neuen Gesetzesentwurf vor. Darin würden "die Anmerkungen aller Partner berücksichtigt", erklärte der Minister. Der neue Entwurf enthält weitere Verschärfungen beim Datenschutz und längere Übergangsfristen für die Ärzte. Die häufig kritisierte sogenannte Option-Out-Regelung für die Patienten ist aber weiterhin vorgesehen.

Mehr als 50 Verhandlungen
Stöger zeigte sich jedenfalls zuversichtlich, dass er nun die Zustimmung vor allem der bisher strikt ablehnenden Ärztekammer und auch des Koalitionspartners finden werde. Er geht jedenfalls davon aus, dass dieser neue Entwurf "eine ernstzunehmende Grundlage" ist und erhofft sich eine "Entkrampfung" der Diskussion. Der Entwurf sei das Ergebnis eines umfangreichen und ausführlichen Dialogs mit allen beteiligten Gruppen. Seit der Vorlage des Begutachtungsentwurfes im Jänner 2011 habe er mehr als 50 Verhandlungen geführt, allein mit Vertretern der Ärztekammer hätten 27 Gesprächsrunden stattgefunden, betonte der Minister.

"Im wesentlichen sind die Inhalte mit allen Stakeholdern, soweit sie sich nicht widersprechen, festgehalten und niedergeschrieben", versicherte Stöger. Der neue Entwurf wurde nun allen Stakeholdern zugesandt, ein inhaltliches Abschlussgespräch mit ihnen soll Mitte Juni stattfinden. Danach ist noch eine politische Runde vorgesehen, dann soll auch der Koalitionspartner endgültig ins Boot geholt werden. Der Minister glaubt, dass auch der bisher sehr kritische ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger "durchaus mitgehen kann". Ob sich ein Ministerratsbeschluss noch vor dem Sommer ausgeht, wollte Stöger nicht beurteilen. Wenn es nach ihm gehe, könnte der Regierungsbeschluss jedenfalls "sehr bald" fallen.

E-Card als Schlüssel

Mit ELGA sollen künftig Befunde und gesundheitsrelevante Dokumente gespeichert und für Ärzte sowie Patienten selbst abrufbar sein. Die E-Card dient als Schlüssel, wird sie ins Lesegerät gesteckt, erhält der Arzt für vier Wochen Zugriff auf die Befunde der betreffenden Person. Die Daten bleiben dezentral gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.

Trotz vielfältiger Kritik bleibt Stöger bei der Opting-Out-Regelung: Jeder Patient, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei. Stöger begründet dies mit einer "massiven Verwaltungsvereinfachung". Mit einem "Opting-In" müsste bei jedem Arztbesuch eine Zustimmungserklärung abgegeben werden.

Die Ärzte, Spitäler und Apotheken werden hingegen zur Teilnahme an ELGA verpflichtet. Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann jeder Arzt sich daran beteiligen. Die Frist, ab der Vertragsärzte ELGA umsetzen müssen, wurde nun von Stöger um eineinhalb Jahre auf 1. Juli 2016 verlängert. Stöger begründet die verpflichtende Teilnahme der Ärzte damit, dass man den Patienten die freie Arztwahl weiter garantieren wolle. Diese wäre aber nicht gegeben, wenn nicht alle Ärzte dabei wären.

Datenschutz geschärft
Gegenüber seinem Letztentwurf vom November 2011 hat Stöger auch den Datenschutz weiter geschärft. So können Patienten nun zusätzlich ihre Daten auch nachträglich aus ELGA löschen. Das Stecken der E-Card bedeutet nicht automatisch eine ELGA-Identifikation, weil Versichertenstatus und ELGA-Identifikation getrennt abgefragt werden. Für die technische Anbindung müssen mindestens die Sicherheitsanforderungen des E-Card-Netzes erfüllt werden und Gesundheitsdaten dürfen nicht außerhalb der EU gespeichert werden.

Als ELGA-Befunde wurden gesetzlich definiert: Entlassungsbriefe, Labor, bildgebende Diagnostik, E-Medikation, Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten. Weitere elektronische Befunde werden nur unter Einbeziehung der Stakeholder aufgenommen. Für die Ärzte wurde die Benutzerfreundlichkeit des Systems durch erweiterte Suchmöglichkeiten nach Befunden verbessert. Und schließlich wurden die strafrechtlichen Bestimmungen von Spitälern auf alle Gesundheitsdiensteanbieter erweitert. Schon vorher war im Vergleich zum Begutachtungsentwurf der Ausschluss von geheimen psychiatrischen Daten und genetischen Analysen von der Speicherung, eine vereinfachten Widerspruchsregelung und eine einheitliche Speicherdauer der Dokumente aufgenommen worden.

© APA


 
Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel