Forderung zum Frauentag
Gewaltopfer werden bei Wohnungssuche vorgereiht
08.03.2019
Wirtschaftsministerin Schramböck will in Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz eingreifen.
Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, sollen bei der Vergabe von Genossenschaftswohnungen bevorzugt werden. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) will das im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festschreiben. Als Nachweis für den Bedarf sollen sie eine aufrechte Wegweisung gegen den Partner dienen.
Voraussetzung für die Vorreihung ist die Vorlage einer einstweiligen Verfügung, einer behördlich verfügten Wegweisung oder einer Exekutionsordnung. Im Zuge der für April geplanten Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes soll dieser Passus für alle 185 in Österreich existierenden Genossenschaften seine Gültigkeit erlangen. Jeder sechste Österreicher lebt in einer von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichteten Wohnung.
"Wichtig, um wieder Stabilität zu bekommen"
"Gerade für diese Frauen ist es wichtig, möglichst rasch Stabilität und Unabhängigkeit im Alltag zu bekommen", so die ÖVP-Ministerin. "Der große Vorteil von gemeinnützigen Wohnungen liegt im niedrigeren Mietzins, davon sollen jene Frauen profitieren, die unseren Schutz brauchen."
Mit monatlich 6,6 Euro pro Quadratmeter liegt die Miete (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer) von Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen nach Angaben des Ministeriums um rund 20 Prozent unter dem Niveau von privaten oder gewerblichen Vermietern (8,1 Euro). In Österreich existieren derzeit 3.890.092 Hauptwohnsitzwohnungen, jeder sechste Mieter lebt in einer Wohnbaugenossenschaft. Insgesamt verwalten die 185 rein privatrechtlich organisierten Bauvereinigungen 923.100 Wohnungen, davon etwa 615.000 Mietwohnungen.