Der Justizausschuss berät heute über das Gewaltschutzgesetz, das höhere Strafen für Sexualtäter und mehr Opferschutz bringen soll.
Höhere Strafen für einzelne Delikte bei sexuellem Missbrauch bringt das Gewaltschutzpaket, das heute, Mittwoch, auf der Tagesordnung des Justizausschusses steht.
Verlängerung der Verjährungsfrist
Außerdem ist eine
Verlängerung der Verjährungsfrist um zehn Jahre vorgesehen: Die Zeit von der
Tat bis zur Erreichung des 28. Lebensjahres des Opfers soll nicht in die
Verjährung eingerechnet werden.
Opfer-Schutz ausweiten
Ziel dieses Gesetzes ist es, in der Praxis
auftretende Defizite und Schutzlücken zu beseitigen und den Schutz für Opfer
auszuweiten, erläuterte ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer,
Obmann im Justizausschuss. Das Gewaltschutzgesetz wurde noch vom Ministerrat
in der letzten Sitzung vor der Wahl 2008 beschlossen und dem Parlament
zugeleitet, konnte jedoch vor den Wahlen nicht mehr behandelt werden.
Untergrenzen heraufsetzen
Als eine wichtige und notwendige
Verschärfung sieht Donnerbauer vor allem die Erhöhung der Untergrenzen für
Strafen. So ist beispielsweise bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen mit
schwerer Körperverletzung ein Strafrahmen von fünf bis 15 Jahre vorgesehen
(bisher ein Jahr bis zehn Jahre). Bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen
oder psychisch beeinträchtigten Person mit schwerer Körperverletzung soll
der Strafrahmen fünf bis 15 Jahre betragen (bisher ein Jahr bis zehn Jahre).
Schutz vor Gewalt in der Familie
Ausgeweitert werden die
einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in der Familie bzw. vor
Eingriffen in die Privatsphäre. Im Zivilrecht werden die Opferrechte analog
zum Strafverfahren ausgebaut. Dabei geht es unter anderem um
Prozessbegleitung sowie die Möglichkeit, ein Opfer abgesondert vom Täter zu
vernehmen.
In Verfahren, in denen es einer Partei unzumutbar ist, ihre Wohnanschrift dem Gegner mitzuteilen, soll ihr ermöglicht werden, diese nur mehr dem Gericht bekannt zugeben. Das ist insbesondere für Fälle wie Vergewaltigung oder Stalking gedacht. Außerdem sollen für bereits bekannt gewordene Straftäter im Bereich der sexuellen Gewalt Maßnahmen der Rückfallsvermeidung geschaffen werden, beispielsweise durch Berufs- und Tätigkeitsverbote.